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155_1983 AT

155. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Singapur über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 155. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Singapur über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

ARTIKEL 1

Inhaber gültiger österreichischer oder singapurischer

Reisepässe dürfen sichtvermerksfrei in das

Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen

und sich dort bis zu drei Monaten aufhalten.

ARTIKEL 2

Dieses Abkommen befreit die singapurischen

Staatsangehörigen und österreichischen Staatsbürger,

welche nach Österreich beziehungsweise nach

Singapur einreisen, nicht von der Verpflichtung,

die geltenden österreichischen beziehungsweise singapurischen

Gesetze und Vorschriften hinsichtlich

der Fremden einzuhalten.

ARTIKEL 3

Die beiden Vertragsstaaten behalten sich das

Recht vor, Personen, die sie als unerwünscht ansehen

oder die gegen die vorstehenden Bestimmungen

verstoßen, die Einreise in ihr Hoheitsgebiet

oder den Aufenthalt in demselben zu verweigern.

ARTIKEL 4

Jede der beiden Vertragsparteien kann die

Anwendung dieses Abkommens aus Gründen der

öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit

vorübergehend ganz oder teilweise aussetzen. Einführung

und Aufhebung dieser Maßnahme sind der

anderen Vertragspartei unverzüglich auf diplomatischem

Wege schriftlich mitzuteilen.

ARTIKEL 5

1. Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des

Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von

drei Monaten nach dem Tag seiner Unterzeichnung

folgt.

2. Dieses Abkommen ist jederzeit kündbar. Es

tritt am ersten Tag des Monats außer Kraft, der auf

einen Zeitabschnitt von drei Monaten dem Tag

folgt, an dem die schriftliche Kündigung, auf diplomatischem

Weg, eingelangt ist.

ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten

dieses Übereinkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Singapur, am 25. November

1982 in zweifacher Urschrift in deutscher und englischer

Sprache, wobei jeder dieser Texte gleichermaßen

authentisch ist.

Für die Österreichische Bundesregierung

Rudolf Bogner

Für die Regierung der Republik Singapur

Chia Cheong Fook

Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 5 Absatz 1 am 1. März 1983 in Kraft getreten.

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