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155_1980 AT

155. Kundmachung: Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 155. Kundmachung: Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes

1970, BGBl. Nr. 260, in der

Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977,

BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten

kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten

Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen

der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

in sieben Sprachen von der Registrierung nach

dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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