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155_1979 AT

155. Verordnung: Ermächtigung des Landeshauptmannes von Vorarlberg zur Erteilung der Errichtungsgenehmigung und Betriebsaufnahmebewilligung für den Umbau der Zähleranlage der Pumpstation Hörbranz der Fernölleitung Genua bis Ingolstadt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 155. Verordnung: Ermächtigung des Landeshauptmannes von Vorarlberg zur Erteilung der Errichtungsgenehmigung und Betriebsaufnahmebewilligung für den Umbau der Zähleranlage der Pumpstation Hörbranz der Fernölleitung Genua bis Ingolstadt

Auf Grund des § 39 Abs. 2 des Rohrleitungsgesetzes,

BGBl. Nr. 411/1975, wird verordnet

Der Landeshauptmann von Vorarlberg wird

ermächtigt, im Namen des Bundesministers für

Verkehr der Rheinischen Ölleitungsgesellschaft

m.b.H. die Errichtungsgenehmigung und die

Betriebsaufnahmebewilligung für den Umbau der

Zähleranlage der Pumpstation Hörbranz der

Fernölleitung Genua—Ingolstadt zu erteilen.

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