155_1979
AT
155. Verordnung: Ermächtigung des Landeshauptmannes von Vorarlberg zur Erteilung der Errichtungsgenehmigung und Betriebsaufnahmebewilligung für den Umbau der Zähleranlage der Pumpstation Hörbranz der Fernölleitung Genua bis Ingolstadt
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 155. Verordnung: Ermächtigung des Landeshauptmannes von Vorarlberg zur Erteilung der Errichtungsgenehmigung und Betriebsaufnahmebewilligung für den Umbau der Zähleranlage der Pumpstation Hörbranz der Fernölleitung Genua bis Ingolstadt
1979_155_0 155. Verordnung: Ermächtigung des Landeshauptmannes von Vorarlberg zur Erteilung der Errichtungsgenehmigung und Betriebsaufnahmebewilligung für den Umbau der Zähleranlage der Pumpstation Hörbranz der Fernölleitung Genua bis Ingolstadt
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Auf Grund des § 39 Abs. 2 des Rohrleitungsgesetzes,
BGBl. Nr. 411/1975, wird verordnet
Der Landeshauptmann von Vorarlberg wird
ermächtigt, im Namen des Bundesministers für
Verkehr der Rheinischen Ölleitungsgesellschaft
m.b.H. die Errichtungsgenehmigung und die
Betriebsaufnahmebewilligung für den Umbau der
Zähleranlage der Pumpstation Hörbranz der
Fernölleitung Genua—Ingolstadt zu erteilen.