155. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 54 Wechsel Straße im Bereich der Gemeinde Pinggau
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 54 Wechsel Straße
wird im Bereich der Gemeinde Pinggau wie folgt
bestimmt
Die neu herzustellende bzw. neuhergestellte
Straßentrasse zweigt bei Plan-km 43,750 von der
bestehenden Trasse der B 54 Wechsel Straße ab
und verläuft unter teilweiser Mitbenützung der
alten Straßentrasse bzw. von dieser mehrmals nur
geringfügig abweichend bis Plan-km 45,7, führt
sodann in weiterer Folge bis etwa 10 m westlich
der bestehenden Trasse ausschwenkend in südlicher
Richtung und bindet bei Plan-km 46,7
wieder in die bereits neu ausgebaute Trasse der
B 54 Wechsel Straße ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung
und bei der Gemeinde Pinggau aufliegenden
Planunterlagen zu ersehen.