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155_1973 AT

155. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 54 Wechsel Straße im Bereich der Gemeinde Pinggau

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 155. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 54 Wechsel Straße im Bereich der Gemeinde Pinggau

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 54 Wechsel Straße

wird im Bereich der Gemeinde Pinggau wie folgt

bestimmt

Die neu herzustellende bzw. neuhergestellte

Straßentrasse zweigt bei Plan-km 43,750 von der

bestehenden Trasse der B 54 Wechsel Straße ab

und verläuft unter teilweiser Mitbenützung der

alten Straßentrasse bzw. von dieser mehrmals nur

geringfügig abweichend bis Plan-km 45,7, führt

sodann in weiterer Folge bis etwa 10 m westlich

der bestehenden Trasse ausschwenkend in südlicher

Richtung und bindet bei Plan-km 46,7

wieder in die bereits neu ausgebaute Trasse der

B 54 Wechsel Straße ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung

und bei der Gemeinde Pinggau aufliegenden

Planunterlagen zu ersehen.

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