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155_1971 AT

155. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung des Einkommensteuergesetzes 1967 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 155. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung des Einkommensteuergesetzes 1967 durch den Verfassungsgerichtshof

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 15. März 1971, G 27/70-10, — dem

Bundeskanzleramt zugestellt am 27. April 1971 —

den in § 22 Z. 1 des Bundesgesetzes vom 1. Juli

1967, BGBl. Nr. 268, über die Besteuerung des

Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz

1967 — EStG 1967), enthaltenen

Satz „Wurde das Wirtschaftsgut unentgeltlich erworben,

so tritt an die Stelle der Anschaffungs- oder

Herstellungskosten der Betrag, den der

Empfänger für das Wirtschaftsgut im Zeitpunkt

des unentgeltlichen Erwerbes hätte aufwenden

müssen;" als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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