155_1971
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155. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung des Einkommensteuergesetzes 1967 durch den Verfassungsgerichtshof
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 155. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung des Einkommensteuergesetzes 1967 durch den Verfassungsgerichtshof
1971_155_0 155. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung des Einkommensteuergesetzes 1967 durch den Verfassungsgerichtshof
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(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis
vom 15. März 1971, G 27/70-10, — dem
Bundeskanzleramt zugestellt am 27. April 1971 —
den in § 22 Z. 1 des Bundesgesetzes vom 1. Juli
1967, BGBl. Nr. 268, über die Besteuerung des
Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz
1967 — EStG 1967), enthaltenen
Satz „Wurde das Wirtschaftsgut unentgeltlich erworben,
so tritt an die Stelle der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten der Betrag, den der
Empfänger für das Wirtschaftsgut im Zeitpunkt
des unentgeltlichen Erwerbes hätte aufwenden
müssen;" als verfassungswidrig aufgehoben.
(2) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten
nicht wieder in Kraft.