155_1968
AT
155. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Guntersdorf-Retzer Straße im Bereich der Gemeinde Watzelsdorf auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 155. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Guntersdorf-Retzer Straße im Bereich der Gemeinde Watzelsdorf auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße
1968_155_0 155. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Guntersdorf-Retzer Straße im Bereich der Gemeinde Watzelsdorf auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
Das Straßenteilstück der Guntersdorf-Retzer
Straße im Bereich der Gemeinde Watzelsdorf
von
km 8,220 (alt) bis km 8,400 (alt)
wird auf das neu hergestellte Straßenteilstück
umgelegt und das bisherige Straßenteilstück als
Bundesstraße aufgelassen.