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155_1968 AT

155. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Guntersdorf-Retzer Straße im Bereich der Gemeinde Watzelsdorf auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 155. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Guntersdorf-Retzer Straße im Bereich der Gemeinde Watzelsdorf auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Das Straßenteilstück der Guntersdorf-Retzer

Straße im Bereich der Gemeinde Watzelsdorf

von

km 8,220 (alt) bis km 8,400 (alt)

wird auf das neu hergestellte Straßenteilstück

umgelegt und das bisherige Straßenteilstück als

Bundesstraße aufgelassen.

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