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155_1967 AT

155. Verordnung: Ergänzung der Ärzte-Ausbildungsordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 155. Verordnung: Ergänzung der Ärzte-Ausbildungsordnung

Auf Grund des § 2 h des Ärztegesetzes, BGBl.

Nr. 92/1949, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 50/1964, wird verordnet

Die Ärzte-Ausbildungsordnung, BGBl. Nr. 196/

1950, in der Fassung der Verordnungen BGBl.

Nr. 64/1951, BGBl. Nr. 130/1952 und BGBl.

Nr. 111/1956, wird wie folgt ergänzt

Dem § 3 Abs. 1 ist der Satz anzufügen

„Eine Unterbrechung der praktischen Tätigkeit

infolge Präsenzdienstleistung nach dem Wehrgesetz,

BGBl. Nr. 181/1955, sowie infolge Karenzurlaubes

nach dem Mutterschutzgesetz, BGBl.

Nr. 76/1957, gilt als begründete Unterbrechung

und bedarf keiner Bewilligung."

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