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154_1989 AT

154. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 154. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen hat Dominica am 28. Oktober

1988 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen

über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer

Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961, letzte

Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 614/1988) hinterlegt.

Antigua und Barbuda hat am 25. Oktober 1988

die Erklärung hinterlegt, sich auch nach Erlangung

der Unabhängigkeit an dieses Übereinkommen

gebunden zu erachten.

Kanada hat mit 25. November 1988 jenen Teil

seiner Erklärung Kundgemacht in BGBl. Nr. 94/1988 zurückgezogen, der sich auf die

Provinz Saskatchewan bezieht.

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