Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
154_1987 AT

154. Änderung des Artikels XI Abs. 3 lit.a des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 154. Änderung des Artikels XI Abs. 3 lit.a des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen)

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Gemäß Artikel XVII des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten

freilebender Tiere und Pflanzen Kundgemacht in BGBl. Nr. 188/1982 wurde am 22. Juni 1979 anläßlich der außerordentlichen Tagung der

Vertragsparteien des Übereinkommens in Bonn (Bundesrepublik Deutschland) die nachstehende Änderung

des Art. XI Abs. 3 lit. a angenommen

Am Ende des Artikels XI Absatz 3 lit. a werden

die Worte angefügt: „und Finanzbestimmungen

beschließen."

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Annahmeurkunde

wurde am 16. März 1984 bei der Schweizerischen Regierung hinterlegt; gemäß deren Notifikation

tritt die Änderung nach Art. XVII Abs. 3 des Übereinkommens am 13. April 1987 in Kraft.

Nach Mitteilung der Schweizerischen Regierung haben folgende weitere Staaten die Änderung angenommen

Ägypten, Australien, Belgien, Belize, Botswana, Brasilien, Bundesrepublik Deutschland, Chile, Dänemark,

Finnland, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Jordanien, Kanada, Kenia, Liechtenstein, Madagaskar,

Marokko, Mauritius, Nepal, Niederlande, Niger, Nigeria, Norwegen, Pakistan, Panama, Peru, Schweden,

Schweiz, Senegal, Seychellen, Simbabwe, Südafrika, Suriname, Togo, Trinidad und Tobago, Tunesien,

Uruguay, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →