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154_1981 AT

154. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 154. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht

Auf Grund des § 23 Abs. 3 des Paßgesetzes

1969, BGBl. Nr. 422, in der Fassung der BGBl.

Nr. 510/1974 und Nr. 335/1979 wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Auswärtige

Angelegenheiten verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres

vom 11. Jänner 1971, BGBl. Nr. 16, über

Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht ergänzt

durch die Verordnungen des Bundesministers

für Inneres vom 2. Dezember 1975, BGBl.

Nr. 622, und vom 29. Mai 1980, BGBl. Nr. 243,

wird wie folgt ergänzt

Von der Sichtvermerkspflicht sind befreit

1.1) Inhaber von Ausweisen der Europäischen

Gemeinschaften.

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