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154_1968 AT

154. Verordnung: Umlegung von Teilen der Hainfeld-Göllersdorfer Straße im Bereich der Gemeinden Stranzendorf, Göllersdorf und Eitzersthal auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 154. Verordnung: Umlegung von Teilen der Hainfeld-Göllersdorfer Straße im Bereich der Gemeinden Stranzendorf, Göllersdorf und Eitzersthal auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Die Straßenteilstücke der Hainfeld-Göllersdorfer

Straße im Bereich der Gemeinden Stranzendorf,

Göllersdorf und Eitzersthal von

km 62,260 (alt) bis km 62,380 (alt),

km 62,900 (alt) bis km 63,130 (alt),

km 63,180 (alt) bis km 63,350 (alt),

km 63,620 (alt) bis km 67,220 (alt)

werden auf die neu hergestellten Straßenteilstücke

umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke als

Bundesstraße aufgelassen.

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