154_1968
AT
154. Verordnung: Umlegung von Teilen der Hainfeld-Göllersdorfer Straße im Bereich der Gemeinden Stranzendorf, Göllersdorf und Eitzersthal auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 154. Verordnung: Umlegung von Teilen der Hainfeld-Göllersdorfer Straße im Bereich der Gemeinden Stranzendorf, Göllersdorf und Eitzersthal auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
1968_154_0 154. Verordnung: Umlegung von Teilen der Hainfeld-Göllersdorfer Straße im Bereich der Gemeinden Stranzendorf, Göllersdorf und Eitzersthal auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
Die Straßenteilstücke der Hainfeld-Göllersdorfer
Straße im Bereich der Gemeinden Stranzendorf,
Göllersdorf und Eitzersthal von
km 62,260 (alt) bis km 62,380 (alt),
km 62,900 (alt) bis km 63,130 (alt),
km 63,180 (alt) bis km 63,350 (alt),
km 63,620 (alt) bis km 67,220 (alt)
werden auf die neu hergestellten Straßenteilstücke
umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke als
Bundesstraße aufgelassen.