154_1962
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154. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 154. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
1962_154_0 154. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
OECD haben noch folgende Staaten ihre Ratifikationsurkunden
zum Übereinkommen über die
Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (OECD), BGBl. Nr. 248/1961,
bei der französischen Regierung hinterlegt
Datum des Inkrafttretens
Niederlande 13. November 1961
Luxemburg 7. Dezember 1961
Italien 29. März 1962