154_1949
AT
154. Verordnung: Durchführung des Wohnungsanforderungsgesetzes in Oberösterreich.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 154. Verordnung: Durchführung des Wohnungsanforderungsgesetzes in Oberösterreich.
1949_154_0 154. Verordnung: Durchführung des Wohnungsanforderungsgesetzes in Oberösterreich.
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Auf Grund des § 5, Punkt 13, des Gesetzes
vom 22. August 1945, betreffend die Anforderung
und Vergebung von Wohn- und Geschäftsräumen
(Wohnungsanforderungsgesetz), St. G. Bl. Nr. 138,
in der Fassung des Bundesgesetzes vom 24. Februar
1949, B. G. Bl. Nr. 69, wird verordnet
Auf Antrag des Landeshauptmannes von Oberösterreich
wird für die Stadtgemeinden Enns und
Schärding auf die Dauer der Geltung des Wohnungsanforderungsgesetzes
das Recht auf Anforderung
einzelner Wohnräume dahin ausgedehnt,
daß bei der Berechnung der überzähligen
Wohnräume der Schlüssel von zwei Personen
je Zimmer und einer Person je Kabinett ohne
Rücksicht auf das Alter der Personen zu gelten
hat.