Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
154_1949 AT

154. Verordnung: Durchführung des Wohnungsanforderungsgesetzes in Oberösterreich.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 154. Verordnung: Durchführung des Wohnungsanforderungsgesetzes in Oberösterreich.

Auf Grund des § 5, Punkt 13, des Gesetzes

vom 22. August 1945, betreffend die Anforderung

und Vergebung von Wohn- und Geschäftsräumen

(Wohnungsanforderungsgesetz), St. G. Bl. Nr. 138,

in der Fassung des Bundesgesetzes vom 24. Februar

1949, B. G. Bl. Nr. 69, wird verordnet

Auf Antrag des Landeshauptmannes von Oberösterreich

wird für die Stadtgemeinden Enns und

Schärding auf die Dauer der Geltung des Wohnungsanforderungsgesetzes

das Recht auf Anforderung

einzelner Wohnräume dahin ausgedehnt,

daß bei der Berechnung der überzähligen

Wohnräume der Schlüssel von zwei Personen

je Zimmer und einer Person je Kabinett ohne

Rücksicht auf das Alter der Personen zu gelten

hat.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →