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153_1988 AT

153. Verordnung: Änderung der Verordnung über Konservierungsmittel

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 153. Verordnung: Änderung der Verordnung über Konservierungsmittel

Auf Grund des § 10 Abs. 1 und des § 12 Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, wird verordnet

Die Verordnung über Konservierungsmittel, BGBl. Nr. 429/1977, wird wie folgt geändert

1. § 1 Z 4 entfällt.

Die Z 5 bis 9 werden als Z 4 bis 8 bezeichnet.

2. Dem § 8 ist folgender Abs. 4 anzufügen

„(4) Lebensmittel, die den bisher geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechend mit

Propionsäure konserviert in Verkehr gebracht werden, dürfen bis einen Monat nach dem der Kundmachung

dieser Verordnung folgenden Monatsersten im Verkehr belassen werden."

3. Die Anlage 1 lautet

4. Die Anlage 2 lautet

5. In der Anlage 3 entfallen nach den besonderen Reinheitskriterien für E 217 p-Hydroxybenzoesäure-n-Propylester-Natriumverbindung

die Überschriften „E 280 Propionsäure" samt Fußnote, „E 281

Natriumpropionat", „E 283 Kaliumpropionat" und „E 282 Kalziumpropionat" und die besonderen Reinheitskriterien

für diese Stoffe.

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