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153_1981 AT

153. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 153. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird

Auf Grund des § 100 Abs. 1 des Kartellgesetzes,

BGBl. Nr. 460/1972, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 14. Dezember

1972, BGBl. Nr. 499, mit der die Herausgabe von

Preisempfehlungen untersagt wird, zuletzt geändert

durch die Verordnung BGBl. Nr. 126/

1980, wird wie folgt geändert

§ 3 hat zu lauten

„§ 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des

31. März 1982 außer Kraft."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. April 1981 in

Kraft.

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