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153_1977 AT

153. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinde Alberschwende

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 153. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinde Alberschwende

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975

wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 200 Bregenzerwald

Straße wird im Bereich der Gemeinde Alberschwende

wie folgt bestimmt

Die B 200 Bregenzerwald Straße wird von

km 13,79 bis km 13,94 auf die bereits fertiggestellte

und verkehrsübergebene Straßentrasse umgelegt.

Gleichzeitig wird der durch die Umlegung für

den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene

Straßenteil als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der Verlauf des neu hergestellten

sowie des aufgelassenen Straßenabschnittes

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Alberschwende

aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab

1 : 2880) zu entnehmen.

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