153. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinde Alberschwende
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975
wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 200 Bregenzerwald
Straße wird im Bereich der Gemeinde Alberschwende
wie folgt bestimmt
Die B 200 Bregenzerwald Straße wird von
km 13,79 bis km 13,94 auf die bereits fertiggestellte
und verkehrsübergebene Straßentrasse umgelegt.
Gleichzeitig wird der durch die Umlegung für
den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene
Straßenteil als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der Verlauf des neu hergestellten
sowie des aufgelassenen Straßenabschnittes
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung
sowie bei der Gemeinde Alberschwende
aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab
1 : 2880) zu entnehmen.