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153_1972 AT

153. Verordnung: Änderung der Verwaltungsformularverordnung 1951

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 153. Verordnung: Änderung der Verwaltungsformularverordnung 1951

Auf Grund des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes

— AVG 1950, BGBl. Nr. 172,

wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung der Bundesregierung vom

31. Juli 1951, BGBl. Nr. 219, über die bei der

Handhabung der Verwaltungsverfahrensgesetze

zu verwendenden Formulare (Verwaltungsformularverordnung

1951) wird wie folgt geändert

1. Im § 1 Abs. 2 erhält das Formular 3 folgende

Bezeichnung

„Formular 3 zu § 23 Abs. 4 bis 6 AVG (Anzeige

über die Hinterlegung eines Schriftstückes)"

2. Die Formulare 1 bis 6 erhalten die aus der

Anlage ersichtliche Fassung.

Artikel II

Die Formulare 1 bis 6 in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 219/1951 können bis einschließlich

30. Juni 1973 neben den durch Art. I

neu gefaßten Formularen weiter verwendet werden.

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