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153_1968 AT

153. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Pulkautal Straße im Bereich der Gemeinden Alberndorf und Untermarkersdorf auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 153. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Pulkautal Straße im Bereich der Gemeinden Alberndorf und Untermarkersdorf auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Das Straßenteilstück der Pulkautal Straße im

Bereich der Gemeinden Alberndorf und Untermarkersdorf

von.

km 17,975 (alt) bis km 19,000 (alt)

wird auf das neu hergestellte Straßenteilstück

umgelegt und das bisherige Straßenteilstück als

Bundesstraße aufgelassen.

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