153_1968
AT
153. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Pulkautal Straße im Bereich der Gemeinden Alberndorf und Untermarkersdorf auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 153. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Pulkautal Straße im Bereich der Gemeinden Alberndorf und Untermarkersdorf auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße
1968_153_0 153. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Pulkautal Straße im Bereich der Gemeinden Alberndorf und Untermarkersdorf auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
Das Straßenteilstück der Pulkautal Straße im
Bereich der Gemeinden Alberndorf und Untermarkersdorf
von.
km 17,975 (alt) bis km 19,000 (alt)
wird auf das neu hergestellte Straßenteilstück
umgelegt und das bisherige Straßenteilstück als
Bundesstraße aufgelassen.