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153_1963 AT

153. Verordnung: Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Erzieher.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 153. Verordnung: Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Erzieher.

Artikel I.

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, insbesondere dessen §§ 6

und 104, wird verordnet

Für den einjährigen Lehrgang der Bildungsanstalt

für Erzieher wird der in der Anlage A,

für den zweijährigen Lehrgang der Bildungsanstalt

für Erzieher der in der Anlage B (jeweils

mit Ausnahme der darin unter III. wiedergegebenen

Lehrpläne für den Religionsunterricht)

mit 1. September 1963 in Kraft gesetzt.

Artikel II.

Bekanntmachung.

Die jeweils unter III. der Anlagen wiedergegebenen

Lehrpläne für den Religionsunterricht

wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften

erlassen und werden hiemit

gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes

in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-

Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht.

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