153_1947
AT
153. Bundesgesetz: Abänderung des Arbeitslosenfürsorgegesetzes.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 153. Bundesgesetz: Abänderung des Arbeitslosenfürsorgegesetzes.
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Das Bundesgesetz vom 15. Mai 1946,
B. G. Bl. Nr. 97, über vorläufige Maßnahmen auf
dem Gebiete der Arbeitslosenfürsorge (Arbeitslosenfürsorgegesetz),
in der Fassung des Bundesgesetzes
vom 12. Dezember 1946, B. G.B1.
Nr. 14/1947, wird wie folgt abgeändert
1. § 5, Abs. (2), hat zu lauten
2. Im § 8, Abs. (2), sind die Worte „30. Juni
1947" durch die Worte „31. Dezember 1947" zu
ersetzen.
§ 2. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Juli 1947
in Kraft. Mit der Vollziehung ist das Bundesminisiterium
für soziale Verwaltung im Einvernehmen
mit den beteiligten Bundesministerien
betraut.