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153_1947 AT

153. Bundesgesetz: Abänderung des Arbeitslosenfürsorgegesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 153. Bundesgesetz: Abänderung des Arbeitslosenfürsorgegesetzes.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Das Bundesgesetz vom 15. Mai 1946,

B. G. Bl. Nr. 97, über vorläufige Maßnahmen auf

dem Gebiete der Arbeitslosenfürsorge (Arbeitslosenfürsorgegesetz),

in der Fassung des Bundesgesetzes

vom 12. Dezember 1946, B. G.B1.

Nr. 14/1947, wird wie folgt abgeändert

1. § 5, Abs. (2), hat zu lauten

2. Im § 8, Abs. (2), sind die Worte „30. Juni

1947" durch die Worte „31. Dezember 1947" zu

ersetzen.

§ 2. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Juli 1947

in Kraft. Mit der Vollziehung ist das Bundesminisiterium

für soziale Verwaltung im Einvernehmen

mit den beteiligten Bundesministerien

betraut.

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