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152_1982 AT

152. Pensionsschema des Europarates; Annahmeerklärung samt Anhang

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 152. Pensionsschema des Europarates; Annahmeerklärung samt Anhang

Der Nationalrat hat beschlossen

Die Abgabe der nachstehenden Annahmeerklärung samt Anhang wird genehmigt.

(Übersetzung)

Annahmeerklärung

Im Hinblick auf den im Anhang wiedergegebenen

Art. 40 Abs. 2 und 4 des in der Resolution (77)

11 enthaltenen Pensionsschemas erklärt Österreich

seine Bereitschaft, die in diesen Bestimmungen vorgesehene

Haftung mit Wirkung vom 1. Juli 1974 zu

übernehmen.

(Übersetzung)

ANHANG

Art. 40

2. Die Mitgliedsstaaten garantieren gemeinsam

die Zahlung dieser Leistungen.

4. Sollte ein Staat als Mitglied oder früheres Mitglied

der Organisation seinen Verpflichtungen im

Sinne dieses Artikels nicht nachkommen, tragen die

anderen Staaten diese Kosten in jährlich festgelegten,

ihrem Beitrag zum Budget der Organisation

entsprechenden Quoten ab dem Verzug des betreffenden

Staates.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Annahmeerklärung

wurde am 15. Feber 1982 beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt.

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