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152_1974 AT

152. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1973/74

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 152. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1973/74

Auf Grund des § 23 Abs. 1 und 2 und des

§ 34 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes, BGBl.

Nr. 421/1969, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 330/1971 und 335/1973 wird im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Finanzen verordnet

An den folgenden Lehranstalten ist im

Studienjahr 1973/74 höchstens die nachstehende

Anzahl von Begabtenstipendien zu vergeben

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