152_1974
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152. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1973/74
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 152. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1973/74
1974_152_0 152. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1973/74
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Auf Grund des § 23 Abs. 1 und 2 und des
§ 34 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 421/1969, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 330/1971 und 335/1973 wird im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für
Finanzen verordnet
An den folgenden Lehranstalten ist im
Studienjahr 1973/74 höchstens die nachstehende
Anzahl von Begabtenstipendien zu vergeben