152. Verordnung: Errichtung der Anschlußstelle Vomp der A 12 Inntal Autobahn im Bereich der Gemeinde Vomp
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Die Anschlußstelle Vomp der A 12 Inntal
Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Vomp
wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen
dem Bau-km 51,1 und km 51,5 der bereits
bestehenden A 12 Inntal Autobahn. Ihre Zu- und
Abfahrtsrampen münden in eine ebenfalls neu
herzustellende Straßenverbindung nach § 12
Abs. 1 BStG 1971, welche im Norden zirka 1 km
westlich der Ortschaft Vomp in die Unterinntaler
Landesstraße und im Süden in den Gemeindeweg
zur Siedlung Vomperbach einbindet.
Im einzelnen ist der Verlauf der Zu- und Abfahrtsrampen
der Anschlußstelle Vomp aus den
beim Bundesministerium für Bauten und Technik,
beim Amt der Tiroler Landesregierung und der
Gemeinde Vomp aufliegenden Planunterlagen
(Katastermaßstab 1 :1000) zu ersehen.
Das Bundesstraßenbaugebiet gemäß § 15 BStG
1971 ist in den aufliegenden Plänen rot eingezeichnet.