152_1968
AT
152. Verordnung: Umlegung einiger Teilstrecken der Mariazeller Straße im Bereich der Gemeinde Annaberg auf die neu hergestellte Straßenstrecke und Auflassung der bisherigen Teilstrecken als Bundesstraße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 152. Verordnung: Umlegung einiger Teilstrecken der Mariazeller Straße im Bereich der Gemeinde Annaberg auf die neu hergestellte Straßenstrecke und Auflassung der bisherigen Teilstrecken als Bundesstraße
1968_152_0 152. Verordnung: Umlegung einiger Teilstrecken der Mariazeller Straße im Bereich der Gemeinde Annaberg auf die neu hergestellte Straßenstrecke und Auflassung der bisherigen Teilstrecken als Bundesstraße
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
Die Teilstrecken der Mariazeller Straße im Bereich
der Gemeinde Annaberg von
km 51,938 (ah) bis km 52,220 (alt),
km 52,240 (alt) bis km 52,350 (alt)
werden auf die neu hergestellte Straßenstrecke
umgelegt und die bisherigen Straßenteile als Bundesstraße,
aufgelassen.