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152_1968 AT

152. Verordnung: Umlegung einiger Teilstrecken der Mariazeller Straße im Bereich der Gemeinde Annaberg auf die neu hergestellte Straßenstrecke und Auflassung der bisherigen Teilstrecken als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 152. Verordnung: Umlegung einiger Teilstrecken der Mariazeller Straße im Bereich der Gemeinde Annaberg auf die neu hergestellte Straßenstrecke und Auflassung der bisherigen Teilstrecken als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Die Teilstrecken der Mariazeller Straße im Bereich

der Gemeinde Annaberg von

km 51,938 (ah) bis km 52,220 (alt),

km 52,240 (alt) bis km 52,350 (alt)

werden auf die neu hergestellte Straßenstrecke

umgelegt und die bisherigen Straßenteile als Bundesstraße,

aufgelassen.

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