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152_1958 AT

152. Verordnung: Hagelversicherungs-Förderungsverordnung 1958.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 152. Verordnung: Hagelversicherungs-Förderungsverordnung 1958.

Auf Grund des § 2 Abs. 1 und des § 6 des

Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes, BGBl.

Nr. 64/1955, wird verordnet

Der Hundertsatz, um den die vertragsmäßigen

Hagelversicherungsprämien für das Wirtschaftsjahr

1958 verbilligt werden, wird unter Zugrundelegung

der vom Bund und dem einzelnen

Bundesland gewährten Beihilfe festgesetzt wie

folgt

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