151_1990
AT
151. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) und des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 151. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) und des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II)
1990_151_0 151. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) und des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II)
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen hat Frankreich jenen Teil der
anläßlich der Ratifikation des Übereinkommens
über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer
Schiedssprüche abgegebenen Erklärung
(BGBl. Nr. 200/1961) mit Wirkung vom 27. November
1989 zurückgezogen, wonach es das
Übereinkommen nur auf Streitigkeiten aus solchen
Rechtsverhältnissen, sei es vertraglicher oder nicht
vertraglicher Art, anwenden wird, die nach
französischem innerstaatlichem Recht als Handelssachen
angesehen werden.