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151_1990 AT

151. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) und des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II)

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 151. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) und des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II)

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Frankreich jenen Teil der

anläßlich der Ratifikation des Übereinkommens

über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer

Schiedssprüche abgegebenen Erklärung

(BGBl. Nr. 200/1961) mit Wirkung vom 27. November

1989 zurückgezogen, wonach es das

Übereinkommen nur auf Streitigkeiten aus solchen

Rechtsverhältnissen, sei es vertraglicher oder nicht

vertraglicher Art, anwenden wird, die nach

französischem innerstaatlichem Recht als Handelssachen

angesehen werden.

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