151_1987
AT
151. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten zur leihweisen Verwendung in Krankenanstalten und anderen medizinischen Instituten zum Zwecke der Diagnose oder Krankenbehandlung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 151. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten zur leihweisen Verwendung in Krankenanstalten und anderen medizinischen Instituten zum Zwecke der Diagnose oder Krankenbehandlung
1987_151_0 151. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten zur leihweisen Verwendung in Krankenanstalten und anderen medizinischen Instituten zum Zwecke der Diagnose oder Krankenbehandlung
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
am 30. März 1987 das Abkommen über die
vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen,
chirurgischen und Laboratoriums-Geräten
zur leihweisen Verwendung in Krankenanstalten
und anderen medizinischen Instituten zum Zwecke
der Diagnose oder Krankenbehandlung (BGBl.
Nr. 288/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 564/1983) gemäß Art. 1 des
Zusatzprotokolls zum Abkommen über die vorübergehende
zollfreie Einfuhr von medizinischen,
chirurgischen und Laboratoriums-Geräten zur leihweisen
Verwendung in Krankenanstalten und
anderen medizinischen Instituten zum Zwecke der
Diagnose oder Krankenbehandlung (BGBl.
Nr. 139/1985) unterzeichnet.