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151_1987 AT

151. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten zur leihweisen Verwendung in Krankenanstalten und anderen medizinischen Instituten zum Zwecke der Diagnose oder Krankenbehandlung

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 151. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten zur leihweisen Verwendung in Krankenanstalten und anderen medizinischen Instituten zum Zwecke der Diagnose oder Krankenbehandlung

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

am 30. März 1987 das Abkommen über die

vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen,

chirurgischen und Laboratoriums-Geräten

zur leihweisen Verwendung in Krankenanstalten

und anderen medizinischen Instituten zum Zwecke

der Diagnose oder Krankenbehandlung (BGBl.

Nr. 288/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 564/1983) gemäß Art. 1 des

Zusatzprotokolls zum Abkommen über die vorübergehende

zollfreie Einfuhr von medizinischen,

chirurgischen und Laboratoriums-Geräten zur leihweisen

Verwendung in Krankenanstalten und

anderen medizinischen Instituten zum Zwecke der

Diagnose oder Krankenbehandlung (BGBl.

Nr. 139/1985) unterzeichnet.

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