151_1982
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151. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 151. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
1982_151_0 151. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
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Auf Grund des § 100 Abs. 1 des Kartellgesetzes,
BGBl. Nr. 460/1972, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Handel,
Gewerbe und Industrie vom 14. Dezember
1972, BGBl. Nr. 499, mit der die Herausgabe von
Preisempfehlungen untersagt wird, zuletzt geändert
durch die Verordnung BGBl. Nr. 153/1981, wird
wie folgt geändert
§ 3 hat zu lauten
„§ 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des
31. März 1983 außer Kraft."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. April 1982 in
Kraft.