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151_1982 AT

151. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 151. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird

Auf Grund des § 100 Abs. 1 des Kartellgesetzes,

BGBl. Nr. 460/1972, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 14. Dezember

1972, BGBl. Nr. 499, mit der die Herausgabe von

Preisempfehlungen untersagt wird, zuletzt geändert

durch die Verordnung BGBl. Nr. 153/1981, wird

wie folgt geändert

§ 3 hat zu lauten

„§ 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des

31. März 1983 außer Kraft."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. April 1982 in

Kraft.

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