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151_1973 AT

151. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1972/73

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 151. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1972/73

Auf Grund des § 23 Abs. 1 und 2 und des

§ 34 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes, BGBl.

Nr. 421/1969, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 330/1971 wird im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für Finanzen verordnet

An den folgenden Lehranstalten ist im Studienjahr

1972/73 höchstens die nachstehende Anzahl

von Begabtenstipendien zu vergeben

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