151_1973
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151. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1972/73
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 151. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1972/73
1973_151_0 151. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1972/73
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Auf Grund des § 23 Abs. 1 und 2 und des
§ 34 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 421/1969, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 330/1971 wird im Einvernehmen mit
dem Bundesminister für Finanzen verordnet
An den folgenden Lehranstalten ist im Studienjahr
1972/73 höchstens die nachstehende Anzahl
von Begabtenstipendien zu vergeben