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151_1971 AT

151. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 151. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)

Nach Mitteilung der Polnischen Regierung sind

folgende Staaten dem Abkommen zur Vereinheitlichung

von Regeln über die Beförderung im Internationalen

Luftverkehr (Warschauer Abkommen)

vom 12. Oktober 1929 (BGBl. Nr. 286/

1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 168/1967) beigetreten

Afghanistan, Ecuador, Gabun, Libyen, Paraguay

und Saudi-Arabien.

Nachstehende Staaten haben nach Erlangung

der Unabhängigkeit erklärt, daß sie das Abkommen

als für sich verbindlich erachten

Barbados, Nauru, Sambia und Sierra Leone.

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