151_1971
AT
151. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 151. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)
1971_151_0 151. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)
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Nach Mitteilung der Polnischen Regierung sind
folgende Staaten dem Abkommen zur Vereinheitlichung
von Regeln über die Beförderung im Internationalen
Luftverkehr (Warschauer Abkommen)
vom 12. Oktober 1929 (BGBl. Nr. 286/
1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 168/1967) beigetreten
Afghanistan, Ecuador, Gabun, Libyen, Paraguay
und Saudi-Arabien.
Nachstehende Staaten haben nach Erlangung
der Unabhängigkeit erklärt, daß sie das Abkommen
als für sich verbindlich erachten
Barbados, Nauru, Sambia und Sierra Leone.