151_1968
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151. Verordnung: Umlegung einer Teilstrecke der Horner Straße im Bereich der Gemeinden Scheideldorf und Thaua auf die neu hergestellte Straßenstrecke und Auflassung der bisherigen Teilstrecke als Bundesstraße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 151. Verordnung: Umlegung einer Teilstrecke der Horner Straße im Bereich der Gemeinden Scheideldorf und Thaua auf die neu hergestellte Straßenstrecke und Auflassung der bisherigen Teilstrecke als Bundesstraße
1968_151_0 151. Verordnung: Umlegung einer Teilstrecke der Horner Straße im Bereich der Gemeinden Scheideldorf und Thaua auf die neu hergestellte Straßenstrecke und Auflassung der bisherigen Teilstrecke als Bundesstraße
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
Die Teilstrecke der Horner Straße im Bereich
der Gemeinden Scheideldorf und Thaua von
km 82,270 (alt) bis km 83,580 (alt)
wird auf die neu hergestellte Straßenteilstrecke
umgelegt und der bisherige Straßenteil als
Bundesstraße aufgelassen.