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151_1968 AT

151. Verordnung: Umlegung einer Teilstrecke der Horner Straße im Bereich der Gemeinden Scheideldorf und Thaua auf die neu hergestellte Straßenstrecke und Auflassung der bisherigen Teilstrecke als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 151. Verordnung: Umlegung einer Teilstrecke der Horner Straße im Bereich der Gemeinden Scheideldorf und Thaua auf die neu hergestellte Straßenstrecke und Auflassung der bisherigen Teilstrecke als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Die Teilstrecke der Horner Straße im Bereich

der Gemeinden Scheideldorf und Thaua von

km 82,270 (alt) bis km 83,580 (alt)

wird auf die neu hergestellte Straßenteilstrecke

umgelegt und der bisherige Straßenteil als

Bundesstraße aufgelassen.

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