Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
151_1966 AT

151. Bundesgesetz: Übernahme der Baukosten für ein bauliches Vorhaben in Israel

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 151. Bundesgesetz: Übernahme der Baukosten für ein bauliches Vorhaben in Israel

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. (1) Der Bundesminister für Finanzen wird

ermächtigt, der „Histadrut" in Tel-Aviv als öster-

reichischen Beitrag für die Errichtung des Ausländerseminars

für Jugendliche in Ohalo am See

Genezareth den nicht rückzahlbaren Betrag in der

Höhe von 3'5 Millionen Schilling in zwei Teilbeträgen

zu gewähren.

(2) Der zwei Millionen Schilling übersteigende

Teilbetrag ist nicht vor Ablauf von acht Monaten

nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes flüssig

zu machen.

§ 2. Die Teilbeträge sind auf ein Sonderkonto

bei einer israelischen Bank zu überweisen. Dieses

Sonderkonto ist in der Weise einzurichten, daß

darüber die „Histadrut" nur gemeinsam mit der

österreichischen Vertretungsbehörde in Israel verfügungsberechtigt

ist. Diese darf Verfügungen

über das Kontoguthaben jeweils erst nach Sicherstellung

der widmungsgemäßen Verwendung der

Beträge mitzeichnen.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen

mit dem Bundesministerium für Auswärtige

Angelegenheiten betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →