151. Bundesgesetz: Übernahme der Baukosten für ein bauliches Vorhaben in Israel
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. (1) Der Bundesminister für Finanzen wird
ermächtigt, der „Histadrut" in Tel-Aviv als öster-
reichischen Beitrag für die Errichtung des Ausländerseminars
für Jugendliche in Ohalo am See
Genezareth den nicht rückzahlbaren Betrag in der
Höhe von 3'5 Millionen Schilling in zwei Teilbeträgen
zu gewähren.
(2) Der zwei Millionen Schilling übersteigende
Teilbetrag ist nicht vor Ablauf von acht Monaten
nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes flüssig
zu machen.
§ 2. Die Teilbeträge sind auf ein Sonderkonto
bei einer israelischen Bank zu überweisen. Dieses
Sonderkonto ist in der Weise einzurichten, daß
darüber die „Histadrut" nur gemeinsam mit der
österreichischen Vertretungsbehörde in Israel verfügungsberechtigt
ist. Diese darf Verfügungen
über das Kontoguthaben jeweils erst nach Sicherstellung
der widmungsgemäßen Verwendung der
Beträge mitzeichnen.
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen
mit dem Bundesministerium für Auswärtige
Angelegenheiten betraut.