151_1963
AT
151. Kundmachung: Beitritt der Schweiz zur Satzung des Europarates. 151. Kundmachung: Abänderung des Artikels 26 der Satzung des Europarates.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 151. Kundmachung: Beitritt der Schweiz zur Satzung des Europarates. 151. Kundmachung: Abänderung des Artikels 26 der Satzung des Europarates.
1963_151_0 151. Kundmachung: Beitritt der Schweiz zur Satzung des Europarates. 151. Kundmachung: Abänderung des Artikels 26 der Satzung des Europarates.
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Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates vom 6. Mai 1963 wurde in Übereinstimmung
mit Artikel 41 Absatz d der Satzung des Europarates, BGBl. Nr. 121/1956, der
Wortlaut des Artikels 26 der Satzung des Europarates wie folgt abgeändert
(Übersetzung)
„ARTIKEL 26
Die Mitglieder haben Anspruch
auf die nachstehend angegebene
Zahl von Sitzen
Gemäß Artikel 41 Absatz d der Satzung ist der abgeänderte Wortlaut des Artikels 26 der
Satzung am 6. Mai 1963 in Kraft getreten.