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151_1963 AT

151. Kundmachung: Beitritt der Schweiz zur Satzung des Europarates. 151. Kundmachung: Abänderung des Artikels 26 der Satzung des Europarates.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 151. Kundmachung: Beitritt der Schweiz zur Satzung des Europarates. 151. Kundmachung: Abänderung des Artikels 26 der Satzung des Europarates.

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates vom 6. Mai 1963 wurde in Übereinstimmung

mit Artikel 41 Absatz d der Satzung des Europarates, BGBl. Nr. 121/1956, der

Wortlaut des Artikels 26 der Satzung des Europarates wie folgt abgeändert

(Übersetzung)

„ARTIKEL 26

Die Mitglieder haben Anspruch

auf die nachstehend angegebene

Zahl von Sitzen

Gemäß Artikel 41 Absatz d der Satzung ist der abgeänderte Wortlaut des Artikels 26 der

Satzung am 6. Mai 1963 in Kraft getreten.

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