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151_1953 AT

151. Verordnung: Änderung der Geschäftsgrundlagen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 151. Verordnung: Änderung der Geschäftsgrundlagen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

Auf Grund des § 81 a, erster Satz, des Gesetzes

über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen

und Bausparkassen

in der Fassung des Bundesgesetzes vom 18. Mai

1949, BGBl. Nr. 124, und des Bundesgesetzes

vom 8. Juli 1953, BGBl. Nr. 134, wird verordnet

Der Tarif für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

in der Fassung der Verordnungen des

Bundesministeriums für Finanzen vom 20. November

1951, BGBl. Nr,. 258, und vom 29. August

1952, BGBl. Nr. 189, betreffend Änderung

der Geschäftsgrundlagen in der Kraftfahrzeug-

Haftpflichtversicherung wird mit Wirkung für

künftige Versicherungsverträge geändert wie

folgt

Der Anhang II wird durch nachstehenden Absatz

ergänzt: „Diese Prämiensenkung ist auch

auf die Prämien und Prämienteile, die auf das

Kalenderjahr 1953 entfallen, mit der Maßgabe

anzuwenden, daß bei lit. a an Stelle des Satzes

von 20 v. H. ein Satz von 121/2 v. H. tritt."

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