150_1994
AT
150. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 150. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen
1994_150_0 150. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande hat Frankreich am 31. Dezember 1993 nachstehende Ergänzung zu Punkt 2 lit. b seiner gemäß Art. 11 Abs. 2 des Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (BGBl. Nr. 446/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl: Nr. 326/1993) abgegebenen Erklärung Kundgemacht in BGBl. Nr. 446/1975 notifiziert
— für Maßnahmen betreffend die elterliche Aufsichtsbefugnis und betreffend das Besuchsrecht
le Ministère de la Justice, Service des Affaires Européennes et Internationales, 13 place Vendôme, 75001 PARIS.