150. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der S 4 Eisenstädter Schnellstraße, der S 31 Burgenland Schnellstraße und der B 53 Mattersburger Straße
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der
Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978
wird verordnet
1. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der S 4
Eisenstädter Schnellstraße wird im Bereich der
Gemeinden Pöttsching, Sauerbrunn, Lichten-
wörth, Neudörfl und Katzelsdorf wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei Plan-km 50,94, führt anschließend über den
Knoten Sauerbrunn mit der Anbindung der B 53
Mattersburger Straße in westliche Richtung zur
Anschlußstelle Sauerbrunn, überführt in der
Folge die Bahnlinie der ÖBB Wiener Neustadt—
Staatsgrenze nächst Schattendorf und schließt
ca. 1,5 km nach der Anschlußstelle Neudörfl an
der Landesgrenze zwischen Burgenland und
Niederösterreich (Leitha) an den mit Verordnung
vom 31. Jänner 1979, BGBl. Nr. 72, im Verlauf
bestimmten anschließenden Abschnitt der S 4
Eisenstädter Schnellstraße an.
2. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der
S 31 Burgenland Schnellstraße, welcher bis zur
Umlegung auf eine die Voraussetzungen des § 2
Abs. 1 lit. b BStG 1971 erfüllende Trasse gemäß
§ 33 Abs. 5 BStG 1971 als Bundesstraße B mit
der straßenpolizeilichen Bezeichnung B 331 Burgenland
Ersatzstraße gilt, wird im Bereich der
Gemeinden Pötteisdorf, Sigleß und Mattersburg
wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt bei
km 9,098 der B 331 Burgenland Ersatzstraße von
dieser ab und bindet mit Zu- und Abfahrtsstraßen
im Bereich der Anschlußstelle Mattersburg
in die mit Verordnung vom 15. Dezember
1977, BGBl. Nr. 15/1978, im Verlauf bestimmte
Trasse der S 31 Burgenland Schnellstraße ein und
schließt weiters an die im Bereich der Anschlußstelle
Mattersburg endende B 53 Mattersburger
Straße an.
3. Der Straßenverlauf der B 53 Mattersburger
Straße wird im Bereich der Gemeinden Pöttsching,
Sigileß, Mattersburg und Pöttelsdorf wie
folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
im Knoten Sauerbrunn mit Anschlüssen an die
S 4 Eisenstädter Schnellstraße, führt sodann in
südöstliche Richtung, überquert die Landesstraße
L 2021 Wiesener Straße und bindet im Bereich
der Anschlußstelle Mattersburg mit Zu- und Abfahrtsstraßen
in die S 31 Burgenland Schnellstraße
ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden
Straßentrassen einschließlich des Knotens
Sauerbrunn sowie der Anschlußstellen Sauerbrunn,
Neudörfl und Mattersburg aus den beim
Bundesministerium für Bauten und Technik, bei
den Ämtern der Burgenländischen und Niederösterreichischen
Landesregierung sowie bei den
Gemeinden Katzelsdorf, Neudörfl, Lichtenwörth,
Sauerbrunn, Pöttsching, Sigleß, Pöttelsdorf und
Mattersburg aufliegenden Planunterlagen im
Katastermaßstab 1 : 2880 (und zwar beim Bundesministerium
für Bauten und Technik und beim
Amt der Burgenländischen Landesregierung Plan
Nr. 6/1 + 2; beim Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung sowie bei den Gemeinden
Neudörfl, Lichtenwörth, Sauerbrunn, Katzelsdorf
und Pöttsching Plan Nr. 6/1 und bei den Gemeinden
Sigleß, Mattersburg und Pöttelsdorf Plan
Nr. 6/2) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die
vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.