150. Kundmachung: Änderung der Satzung des Europarates
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates vom 17. Feber 1971 wurde die Satzung
des Europarates, BGBl. Nr. 121/1956, in der Fassung der Kundmachungen BGBl. Nr. 253/1965
und 40/1971 wie folgt geändert
Artikel 26 hat zu lauten
(Übersetzung)
„ARTIKEL 26
Die Mitglieder haben Anspruch
auf die nachstehend angegebene
Zahl von Sitzen
Gemäß Artikel 41 Absatz d der Satzung ist der geänderte Wortlaut des Artikels 26 der Satzung
am 17. Feber 1971 in Kraft getreten.
Kreisky
151. Kundmachung des Bundeskanzlers
vom 23. April 1971 betreffend den Geltungsbereich
des Abkommens zur Vereinheitlichung
von Regeln über die Beförderung im
Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)
Nach Mitteilung der Polnischen Regierung sind
folgende Staaten dem Abkommen zur Vereinheitlichung
von Regeln über die Beförderung im Internationalen
Luftverkehr (Warschauer Abkommen)
vom 12. Oktober 1929 (BGBl. Nr. 286/
1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 168/1967) beigetreten
Afghanistan, Ecuador, Gabun, Libyen, Paraguay
und Saudi-Arabien.
Nachstehende Staaten haben nach Erlangung
der Unabhängigkeit erklärt, daß sie das Abkommen
als für sich verbindlich erachten
Barbados, Nauru, Sambia und Sierra Leone.