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150_1971 AT

150. Kundmachung: Änderung der Satzung des Europarates

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 150. Kundmachung: Änderung der Satzung des Europarates

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates vom 17. Feber 1971 wurde die Satzung

des Europarates, BGBl. Nr. 121/1956, in der Fassung der Kundmachungen BGBl. Nr. 253/1965

und 40/1971 wie folgt geändert

Artikel 26 hat zu lauten

(Übersetzung)

„ARTIKEL 26

Die Mitglieder haben Anspruch

auf die nachstehend angegebene

Zahl von Sitzen

Gemäß Artikel 41 Absatz d der Satzung ist der geänderte Wortlaut des Artikels 26 der Satzung

am 17. Feber 1971 in Kraft getreten.

Kreisky

151. Kundmachung des Bundeskanzlers

vom 23. April 1971 betreffend den Geltungsbereich

des Abkommens zur Vereinheitlichung

von Regeln über die Beförderung im

Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)

Nach Mitteilung der Polnischen Regierung sind

folgende Staaten dem Abkommen zur Vereinheitlichung

von Regeln über die Beförderung im Internationalen

Luftverkehr (Warschauer Abkommen)

vom 12. Oktober 1929 (BGBl. Nr. 286/

1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 168/1967) beigetreten

Afghanistan, Ecuador, Gabun, Libyen, Paraguay

und Saudi-Arabien.

Nachstehende Staaten haben nach Erlangung

der Unabhängigkeit erklärt, daß sie das Abkommen

als für sich verbindlich erachten

Barbados, Nauru, Sambia und Sierra Leone.

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