150_1968
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150. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Bernstein Straße im Bereich der Gemeinde Hohenau auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 150. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Bernstein Straße im Bereich der Gemeinde Hohenau auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße
1968_150_0 150. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Bernstein Straße im Bereich der Gemeinde Hohenau auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
Das Straßenteilstück der Bernstein Straße im
Bereich der Gemeinde Hohenau von
km 30,175 (alt) bis km 30,430 (alt)
wird auf das neu hergestellte Straßenteilstück
umgelegt und das bisherige Straßenteilstück als
Bundesstraße aufgelassen.