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150_1968 AT

150. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Bernstein Straße im Bereich der Gemeinde Hohenau auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 150. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Bernstein Straße im Bereich der Gemeinde Hohenau auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Das Straßenteilstück der Bernstein Straße im

Bereich der Gemeinde Hohenau von

km 30,175 (alt) bis km 30,430 (alt)

wird auf das neu hergestellte Straßenteilstück

umgelegt und das bisherige Straßenteilstück als

Bundesstraße aufgelassen.

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