Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150_1962 AT

150. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens, betreffend die Sklaverei und des Abänderungsprotokolls hiezu.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 150. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens, betreffend die Sklaverei und des Abänderungsprotokolls hiezu.

1. Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben seit der Kundmachung

BGBl. Nr. 128/1959 nachstehende Staaten die

Erklärung abgegeben, sich an das Übereinkommen,

betreffend die Sklaverei, vom 25. September

1926, BGBl. Nr. 17/1928, gebunden zu erachten

Niger, die Elfenbeinküste und Kamerun.

2. Nach weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs

der Vereinten Nationen sind folgende

Staaten dem Übereinkommen, betreffend die Sklaverei,

vom 25. September 1926, in der Fassung

des Abänderungsprotokolls vom 7. Dezember

1953, BGBl. Nr. 183/1956, beigetreten

Jordanien und Nigeria.

3. Nach einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs

der Vereinten Nationen ist Marokko,

das dem Übereinkommen, betreffend die Sklaverei,

bereits angehört hat, dem Abänderungsprotokoll

vom 7. Dezember 1953 beigetreten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →