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14_1988 AT

14. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 14. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat Griechenland am 29. Oktober 1987

seine Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll

zum Europäischen Übereinkommen betreffend

Auskünfte über ausländisches Recht (BGBl.

Nr. 179/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 560/1987), hinterlegt.

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