14_1988
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14. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 14. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
1988_14_0 14. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat Griechenland am 29. Oktober 1987
seine Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll
zum Europäischen Übereinkommen betreffend
Auskünfte über ausländisches Recht (BGBl.
Nr. 179/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 560/1987), hinterlegt.