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14_1978 AT

14. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 10 Tauern Autobahn im Bereich der Gemeinden Golling an der Salzach und Werfen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 14. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 10 Tauern Autobahn im Bereich der Gemeinden Golling an der Salzach und Werfen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der

A 10 Tauern Autobahn wird im Bereich der

Gemeinden Golling an der Salzach und Werfen

wie folgt bestimmt

Die Trasse verläuft von der Anschlußstelle

Golling (mit Zu- und Abfahrtsstraßen zur B 159

Salzachtal Straße) in südlicher Richtung, bei

km 28,306 trennen sich die Fahrbahnen, durchörtern

den Ofenauerberg in einer Länge von

1320 m (Ofenauer-Tunnel), überqueren die Salzach,

durchörtern das Tennengebirge (Hiefler-

Tunnel) und binden bei Projekts-km 33,568 in

den mit Verordnung BGBl. Nr. 210/1975 in

seinem Verlauf bestimmten Abschnitt der A 10

Tauern Autobahn ein.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf der neu

herzustellenden Trasse aus den beim Bundesministerium

für Bauten und Technik, beim Amt der

Salzburger Landesregierung sowie bei den Gemeinden

Golling an der Salzach und Werfen aufliegenden

Planunterlagen (Maßstab 1 : 1000 und

Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

der Planunterlage (Maßstab 1 : 2000) zu entnehmen.

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