14. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 10 Tauern Autobahn im Bereich der Gemeinden Golling an der Salzach und Werfen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der
A 10 Tauern Autobahn wird im Bereich der
Gemeinden Golling an der Salzach und Werfen
wie folgt bestimmt
Die Trasse verläuft von der Anschlußstelle
Golling (mit Zu- und Abfahrtsstraßen zur B 159
Salzachtal Straße) in südlicher Richtung, bei
km 28,306 trennen sich die Fahrbahnen, durchörtern
den Ofenauerberg in einer Länge von
1320 m (Ofenauer-Tunnel), überqueren die Salzach,
durchörtern das Tennengebirge (Hiefler-
Tunnel) und binden bei Projekts-km 33,568 in
den mit Verordnung BGBl. Nr. 210/1975 in
seinem Verlauf bestimmten Abschnitt der A 10
Tauern Autobahn ein.
Im einzelnen ist der Straßenverlauf der neu
herzustellenden Trasse aus den beim Bundesministerium
für Bauten und Technik, beim Amt der
Salzburger Landesregierung sowie bei den Gemeinden
Golling an der Salzach und Werfen aufliegenden
Planunterlagen (Maßstab 1 : 1000 und
Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
der Planunterlage (Maßstab 1 : 2000) zu entnehmen.