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14_1948 AT

14. Bundesgesetz: 5. Wirtschaftsverbände-Gesetz-Novelle.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 14. Bundesgesetz: 5. Wirtschaftsverbände-Gesetz-Novelle.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Gesetz vom 5. September 1945, St.G.Bl.

Nr. 171, über die Errichtung von österreichischen

Wirtschaftsverbänden (Wirtschaftsverbände-

Gesetz)-in der derzeit geltenden Fassung wird

abgeändert wie folgt

§ 22 lautet

§ 22. Dieses Gesetz tritt mit 31. Dezember

1948 außer Kraft.

Artikel II.

Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Dezember 1947

in Kraft. Mit seiner Vollziehung sind die Bundesministerien

für Volksernährung und für Land-

und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit dem

Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau

betraut.

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