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149_1988 AT

149. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 149. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

Zur Durchführung des Übereinkommens betreffend

die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen,

BGBl. Nr. 346/1975, wird in Verbindung

mit dem Punzierungsgesetz, BGBl.

Nr. 68/1954, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 184/1965 und BGBl. Nr. 222/1967 verordnet

Der Anhang A der Verordnung vom 27. Juni

1975, BGBl. Nr. 358, zur Durchführung des Übereinkommens

betreffend die Prüfung und Bezeichnung

von Edelmetallgegenständen, in der Fassung

der Verordnungen BGBl. Nr. 512/1975, BGBl.

Nr. 349/1976, BGBl. Nr. 162/1985, BGBl.

Nr. 185/1987 und BGBl. Nr. 501/1987 wird im

Sinne des § 4 Abs. 4 genannter Verordnung wie

folgt geändert

Punkt II hat wie folgt zu lauten

Nach Punkt IX ist Punkt X anzufügen

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