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149_1987 AT

149. Bekanntmachung: Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Polytechnischen Lehrgängen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 149. Bekanntmachung: Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Polytechnischen Lehrgängen

Gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-

Novelle 1962, BGBl.

Nr. 243, wird der folgende von der Katholischen

Kirche erlassene Lehrplan für den katholischen

Religionsunterricht bekanntgemacht, der an die

Stelle des in der Anlage zur Verordnung des Bundesministers

für Unterricht und Kunst über den

Lehrplan des Polytechnischen Lehrgangs, BGBl.

Nr. 301/1981, im vierten Teil lit. a bekanntgemachten

Lehrplanes für den katholischen Religionsunterricht

tritt

„a) Katholischer Religionsunterricht

DAS GRUNDKONZEPT DES LEHRPLANES

Zu den Kennzeichen der neuen Lehrpläne zählt

es, daß keines der Schuljahre allein unter dem

Gesichtspunkt einer einzigen theologischen Disziplin

konzipiert ist.

Der Lehrplan baut auf Catechesi tradendae und

auf dem Österreichischen Katechetischen Direktorium

auf. Gemeinsam ist dem Konzept für allgemeinbildende

höhere Schulen, berufsbildende

höhere Schulen und berufsbildende mittlere Schulen,

daß

a) jedes Thema sowohl einem theologischen wie

auch einem anthropologischen Richtziel

zugeordnet wird (= Wahrung der Treue zu

Gott und Treue zum Menschen, Catechesi

tradendae Nr. 55);

b) die theologischen, anthropologischen und

schulisch-didaktischen Unterrichtsprinzipien

und Erziehungsaufgaben das Strukturprinzip

bestimmen;

c) der Lehrstoff in Themenfelder gegliedert

wird, die je nach Situation der Klasse intensiver

oder mehr kursorisch behandelt werden

können;

d) die Lehrinhalte in Kernstoff und Erweiterungsstoff

differenziert werden;

e) zentrale Anliegen in jedem Jahr aufscheinen,

wobei diese zentralen Anliegen zugleich die

Grundintentionen der Richtziele darstellen.

BILDUNGSZIELE UND LEHRAUFGABEN

Der Religionsunterricht soll

— dem gläubigen Schüler helfen, sich

bewußter für seinen Glauben zu entscheiden;

— dem suchenden und im Glauben

angefochtenen Schüler die Möglichkeit

bieten, die Antworten der Kirche auf

seine Fragen kennenzulernen und sich mit

ihnen auseinanderzusetzen;

— dem sich als ungläubig betrachtenden

Schüler Gelegenheit geben,

den eigenen Standort klarer zu erkennen

oder auch zu revidieren.

Er hat die Frage nach Gott, Welt und Leben zu

wecken, zu reflektieren und dabei die Antwort aus

Offenbarung und Kirche verstehbar zu machen. Er

hat insbesondere mit der Wirklichkeit des Glaubens

und der Botschaft, die ihm zugrunde liegt, vertraut

zu machen. Darüber hinaus muß er in Auseinandersetzung

mit anderen Weltanschauungen und

Ideologien zur persönlichen Entscheidung befähigen

und zugleich Verständnis und Toleranz wecken.

Schließlich soll er als sein höchstes, wenn auch

oft eingeschränktes Ziel versuchen, die Schüler

zum christlichen Leben zu motivieren und aus dem

Glauben zum verantwortlichen Handeln in Kirche

und Gesellschaft ermutigen. (Österreichisches

Katechetisches Direktorium, Seite 23 mit Quellenhinweis).

Aus diesen Aufgaben ergeben sich folgende

theologische (A—E) und anthropologische

(1—4) Richtziele

Der Religionsunterricht soll mitwirken an der

Befähigung des Schülers,

A. Welt und Mensch (im Lichte des Glaubens und

der gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisse)

zu deuten;

B. das befreiende Handeln Gottes für die Menschen

und mit den Menschen zu sehen und

anzuerkennen;

C. die Bibel als Zeugnis des befreienden Handelns

Gottes für die Menschen und mit den Menschen

zu sehen und anzuerkennen;

D. Inkulturation als Wesensmerkmal des christlichen

Glaubens zu erfassen und zu verwirklichen;

E. aus christlicher Verantwortung heraus zu handeln.

Der Religionsunterricht soll mitwirken an der

Befähigung des Schülers

1. sich selbst zu verstehen und anzunehmen;

2. sich mit allen Menschen solidarisch zu sehen;

3. sich im Kosmos als abhängig und mitgestaltend

zu bejahen;

4. in den Grunderfahrungen und Grundbedürfnissen

die Sinnfrage wahrzunehmen.

Die Themen sind jeweils sowohl unter dem theologischen

wie auch unter dem anthropologischen

Gesichtspunkt zu behandeln.

Hinweise auf die Richtziele, denen ein Inhalt

schwerpunktmäßig zuzuordnen ist, geben die

Klammerausdrücke nach den Themen und Inhalten.

UNTERRICHTSPRINZIPIEN UND ERZIEHUNGSANLIEGEN

(Didaktische Grundsätze)

Grundsätzlich gelten dieselben Unterrichtsprinzipien,

die für die jeweilige Schultype Geltung

haben. Der Religionsunterricht in der Schule ist,

wie jeder andere Unterricht, nicht nur kognitive

Wissensvermittlung. Er partizipiert an den Erziehungsaufgaben,

die der österreichischen Schule

gestellt sind (§ 2 SchOG). Im besonderen nimmt er

diese Aufgabe durch Beachtung der folgenden speziellen

Unterrichtsprinzipien und Erziehungs- bzw.

Bildungsaufgaben wahr.

I. THEOLOGISCHE UNTERRICHTSPRINZIPIEN

1. Das Prinzip der doppelten Treue zu Gott und

zum Menschen in ihrer unaufhebbaren Spannung

Es wird verwirklicht durch die Zuordnung

jedes Themas sowohl zu einem theologisch

wie auch zu einem anthropologisch begründeten

Richtziel.

2. Das Prinzip der inkarnatorischen Grundstruktur

des christlichen Glaubens

Im Zentrum des Religionsunterrichtes steht

die Person und das Anliegen Jesu Christi

(Christozentrik). Daraus ergibt sich, daß der

Glaube zu sehen ist als personale Beziehung

und nicht nur als die Kenntnis einer mehr

oder minder großen Summe von Einzelwahrheiten

(vgl. Catechesi tradendae 5—9). In

Person und Werk Jesu Christi findet sich alles

aufgenommen und angenommen, was gut ist

im Bereich der irdischen Wirklichkeiten. Person

und Werk Jesu Christi sind auch nicht nur

ein der Vergangenheit angehörendes Ereignis,

sondern lebendige und fortwirkende Gegenwart.

Die Gemeinschaft der Glaubenden, in

der diese Wirklichkeit Christi anwesend

bleibt, ist somit Bezugswirklichkeit des Religionsunterrichtes

(Ekklesiozentrik). Inkulturation

des Christentums durch Aufnahme

alles Wertvollen in den christlichen Lebensvollzug

und das Einbringen des Geistes Christi

in alle Lebensbereiche des einzelnen, der

Gemeinschaften, Völker und Kulturen zeigen

sich so als Grundanliegen, für die der Schüler

sensibilisiert werden soll.

3. Das Prinzip der eschatologischen Dimension

Die in allen menschlichen und christlichen

Lebenswirklichkeiten und Wahrheiten enthaltene

eschatologische Dimension ist in jedem

Themenkreis enthalten. Sie darf daher auch

nicht auf jene Themenfelder beschränkt werden,

wo sie schwerpunktmäßig behandelt

wird.

4. Christliche Grundhaltungen als Antwort und

Nachahmung der Liebe Gottes zur Welt

Alle Themen sollten unter diesem Gesichtspunkt

unterrichtet werden. Er besagt, daß

Liebe Motor und Motiv christlichen Handelns

ist und daß jedem menschlichen Handeln in

Liebe das Liebesangebot Gottes zuvorgeht.

5. Das Prinzip der ökumenischen Dimension

Die Katechese darf von dieser ökumenischen

Dimension nicht absehen; denn alle Gläubigen

sind aufgerufen, sich je nach ihrer Fähigkeit

und Stellung in der Kirche in die Bewegung

zur Einheit hin einzureihen. (Catechesi

tradendae 32).

6. Das Prinzip der Integration der Einzelthemen

in eine Gesamtschau

Der Religionsunterricht muß anstreben, daß

die Einzelkenntnisse, die er vermittelt, nicht

unverbunden im Schüler nebeneinander stehen.

Der Schüler soll sie in sein Leben, aber

auch in eine der Hierarchie der Wahrheiten

(Oek. 11) entsprechende Gesamtschau integrieren.

Nach Catechesi tradendae sind die

Glaubensbekenntnisse (beachte Plural!)

geglückte Synthesen einer solchen Gesamtschau.

Die in den Glaubensbekenntnissen

gegebenen Formulierungen der Glaubensinhalte

sind gleichsam das Gefäß, in das der

Schüler die Erfahrung und Erkenntnis dieser

Glaubensinhalte einbringen und festhalten

kann. Die Systematik der Glaubensbekenntnisse

wird dabei im Lehrplan nicht als Form

der Anordnung des Lehrstoffes oder der

Lehrgänge gesehen, sondern — der ursprünglichen

christlichen Tradition entsprechend —

als Endpunkt, in den die Einzelthemen münden.

II. ANTHROPOLOGISCHE UNTERRICHTSPRINZIPIEN

1. Das Prinzip der Beachtung der individuellen

und sozialen Beziehungen

Die Treue zum Menschen verlangt die Beachtung

der jeweiligen Reifestufe des Schülers.

Noch mehr als in anderen Unterrichtsgegenständen

muß dieses Prinzip die konkrete

Arbeit in den einzelnen Klassen bestimmen.

Es schließt nicht nur das Bemühen um einen

partnerschaftlichen Unterrichtsstil ein, es ist

auch Fundament für andere anthropologische

(zB: Schülergemäßheit) und schulisch-didaktische

(zB: Schülerselbsttätigkeit) Unterrichtsprinzipien.

2. Das Prinzip der Schülergemäßheit

Wie das gesamte katechetische Wirken der

Kirche ist auch der Religionsunterricht Dienst

am Menschen (Österreichisches Katechetisches

Direktorium 1.1). Die Beachtung des

Schülers, seiner Anliegen, Fragen, Nöte,

Sehnsüchte, seiner Bedürfnisse und seines

Bedarfes müssen daher die Arbeitsweisen und

das Ausmaß der Intensität einzelner Themen

mitbestimmen. Die Aufmerksamkeit des Religionslehrers

muß jedem einzelnen Schüler

gelten. Jeder sollte sich angesprochen fühlen

und seine Anliegen einbringen können. Der

Schüler ist nach der Bischofssynode 1977

Subjekt und nicht Objekt der Katechese.

3. Das Prinzip der Lehrergemäßheit

Aus der oben genannten Struktur des christlichen

Glaubens und aus der Tatsache, daß

Unterricht und Erziehung immer ein dialogisches

Geschehen sind, darf der Lehrer sich

nicht nur als Organisator von Lernprozessen

sehen. Er hat das Recht und die Pflicht, seine

eigene Persönlichkeit mit ihren Charismen

und Begabungen in den Religionsunterricht

einzubringen. Eine Grenze findet dieses Prinzip

in der Tatsache, daß der Religionslehrer

nicht nur seine eigene Meinung, sondern die

Lehre Christi und der Kirche zu vermitteln

hat.

4. Das Prinzip der Erfahrungsorientierung

Bei jedem Themenfeld sind die einschlägigen

Erfahrungen, die die Schüler mitbringen, aufzugreifen.

Aufgabe des Religionsunterrichtes

ist es, diese Erfahrungen auch zu deuten und

eine kritische Reflexion zu ermöglichen. Der

Religionsunterricht soll aber auch neue Erfahrungen

— vor allem auf dem Gebiet der Mitmenschlichkeit,

des Allgemein-Religiösen und

des christlichen Glaubens — vorbereiten und

ermöglichen.

5. Das Prinzip der Sprachbildung

Als geschichtliche Religion wird christlicher

Glaube in Worten und Sprachgestalten weitergegeben

und bezeugt. Viele dieser Sprachgestalten

sind nur aus dem Lebenskontext verständlich,

in dem sie ihre Ausprägung erfuhren

(vgl. Redegattungen in der Bibel, philosophische

Fachausdrücke in dogmatischen Texten).

In den Fachschulen soll der Religionsunterricht

die damit verbundenen Verstehensprobleme

bewußt machen und Hilfen zum

richtigen Verständnis anbieten. Der Verbalisierung

eigener religiöser Erfahrungen und

dem Glaubensgespräch kommen zudem

immer größere Bedeutung zu. Das Prinzip

der Sprachbildung besagt, daß bei allen Themenkreisen

diese Anliegen zu beachten sind.

6. Das Prinzip der Gesellschafts- und Berufsbezogenheit

Christlicher Glaube realisiert sich nicht nur im

privaten Bereich. Unter den gesellschaftlichen

Lebensbereichen nehmen Beruf und Arbeitswelt

einen großen Raum ein. Wo immer dies

möglich ist, soll auf einschlägige Probleme

und Fragen der Gesellschaft, der gegenwärtigen

Arbeitswelt und der künftigen Berufswelt

der Schüler Bezug genommen werden.

7. Das Prinzip des geschichtlichen Denkens

Christentum ist eine historisch gewordene

und wachsende Religion. Christliches Leben

schließt darum wesentlich das Gedächtnis an

das Heilswirken Gottes in der Geschichte

(Anamnese) ein.

Soweit möglich, sollten die Themen aus ihrem

Gewordensein heraus verständlich werden.

Daher können Teilabschnitte und Anliegen

der Kirchengeschichte bei anderen Themen

eingebracht werden.

Da Zukunft immer auch Herkunft ist (Heidegger),

umfaßt das Prinzip des geschichtlichen

Denkens neben dem kritischen Blick auf

die Vergangenheit immer auch den planenden

Blick auf die Zukunft.

8. Elternarbeit — Familienbezogenheit

Nach soziologischen Untersuchungen urteilen

und handeln junge Menschen gerade im

religiösen Bereich stark familienkonform

(L. A. Vaskovics). Deshalb ist bei jedem Themenfeld

auch die Familie des Schülers zu

beachten. Unter Beachtung der psychischen

Situation des jungen Menschen, seiner fortschreitenden

Selbständigkeit und seiner Religionsmündigkeit

ist eine Zusammenarbeit des

Religionsunterrichtes mit den Familien und

Eltern zu suchen. Dem jungen Menschen sollen

sowohl Hilfen zur Selbständigkeit wie

auch zur Wahrnehmung seiner Aufgaben in

der eigenen gegenwärtigen Familie und in seiner

zukünftigen Familie angeboten werden.

Bewährt haben sich gemeinsame Veranstaltungen

von Schülern und Eltern (Seminare,

Feiern, Aktionen). Die Sprechstunde und der

Elternsprechtag behalten als Mittel der Kooperation

von Religionsunterricht und Elternhaus

ihre Bedeutung und sind gewissenhaft

vorzubereiten und durchzuführen.

III. SCHULISCH-DIDAKTISCHE UNTERRICHTSPRINZIPIEN

1. Das Prinzip der Lebensnähe

Der Religionsunterricht soll vom Leben her

und zum Leben hin erziehen. Dabei sind nicht

nur das individuelle Leben des Schülers und

die Klassengemeinschaft zu sehen, sondern

die Gesamtheit des Lebens in der modernen

Welt mit ihren Strukturen, Problemen, Möglichkeiten

und Aufgaben. (vgl. auch § 2

SchOG)

2. Das Prinzip der Anschaulichkeit

Im traditionellen Verständnis fordert dieses

Unterrichtsprinzip eine konkrete Unterrichtsgestaltung,

die Einbeziehung von Veranschaulichungshilfen

u. a. m. Im Religionsunterricht

ist darüber hinaus zu beachten, daß es

neben der äußeren Anschauung, neben sinnenhaft

Faßbarem und neben der konkreten

Vorstellungswelt auch das breite Gebiet der

inneren Anschauung (Erfahrung, Meditation,

Innerlichkeit), der geistig-geistlichen Anschaulichkeit

und Veranschaulichung gibt.

Der Schüler höherer Schulstufen ist zwar zu

abstrakten Denkleistungen fähig und fordert

sie auch in vielen Bereichen. Dennoch sollte

das Anliegen des Konkreten und der Konkretisierung

auch dort ernstgenommen werden.

3. Das Prinzip der Schülerselbsttätigkeit

In allen Schulstufen hat das Lernen durch

Tun seine große Berechtigung. In der Oberstufe

fordert die zunehmende Selbständigkeit

und Selbstverantwortung und die Religionsmündigkeit

ein spezifisches Beachten dieses

Unterrichtsprinzips. Formen der Wahrung

dieses Prinzips sind nicht nur die Arbeitsweisen

und Methoden der Schülerselbsttätigkeit.

Soweit möglich sind die Schüler auch bei der

Wahl der Methoden, bei der Erarbeitung der

Themenreihung u. ä. heranzuziehen. Das

Bemühen um größtmögliche Schülerselbsttätigkeit

innerhalb des Unterrichts steht im

Dienst der Hilfe zu Selbständigkeit in Glaube

und Leben. Vom Religionslehrer erfordert die

Beachtung dieses Prinzips das Ernstnehmen

der Schüler und den damit verbundenen Takt,

aber auch das Bewußtsein, daß er nur bezeugen,

appellieren, anbieten kann, daß die letzten

religiösen und ethischen Entscheidungen

aber nicht in seine Hand gegeben sind.

4. Das Prinzip des exemplarischen und orientierenden

Lernens

Religionsunterricht kann und will nicht die

gesamte Theologie vermitteln. Unbeschadet

der Forderung nach einer Gesamtschau macht

es die Situation der Schüler und der Klassen

notwendig, das Prinzip des Exemplarischen

zu beachten. Wenn etwa am Beispiel eines

Sakramentes das Wesen der Sakramente

erschlossen wurde, kann man sich bei anderen

Sakramenten darauf beziehen. Viele Anliegen

können auf Grund der zur Verfügung stehenden

Zeit nur in exemplarischer Auswahl

behandelt werden. Die Auswahl muß immer

im Blick auf die Gesamtheit des Stoffbereiches

und die Situation des Schülers erfolgen.

Zu beachten ist, welche Einzelinhalte und

Einzelziele in der zur Verfügung stehenden

Zeit behandelt werden können. Die Auswahl

ist immer auch fachspezifisch zu rechtfertigen.

Orientierendes Lernen verhilft dem

Schüler dazu, sich in einem Thema selbst

zurechtzufinden. Es bietet Hilfen zu eigenem

Weiterdenken und Weiterlernen an.

5. Das Prinzip der Methodenvielfalt

Grundsätzlich ist jeder Religionslehrer in der

Methode frei. Die gewählte Methode muß

jedoch dem Inhalt, dem Schüler, dem Ziel

und der Lehrerpersönlichkeit adäquat sein.

Zu beachten ist der sinnvolle Einsatz verschiedener

Methoden (Abwechslung).

Dies kommt vor allem den unterschiedlichen

Persönlichkeiten bei den Schülern (vgl. visuelle,

auditive und kinästhetische Typen) entgegen.

6. Das Prinzip der Fächerverbindung und der

Kooperation

Wo immer es möglich ist, sollten Querverbindungen

und Kontakte zu den anderen Unterrichtsgegenständen

gesucht und hergestellt

werden, ohne aber das eigenständige Ziel des

Religionsunterrichtes aus dem Auge zu verlieren.

Eine spezielle Form der Kooperation ist

der fächerübergreifende Unterricht, den das

Österreichische Katechetische Direktorium

(7.9.) nachhaltig empfiehlt.

7. Das Prinzip der Festigung des Unterrichts- und

Erziehungsertrages

Neben der Motivation und der Anleitung zur

eigenen außerschulischen Arbeit des Schülers

dienen diesem Anliegen Wiederholungen und

das Prinzip der Themenwiederkehr: Zentrale

Anliegen kehren unter unterschiedlichem

Aspekt in mehreren Schuljahren wieder.

IV. ERZIEHUNGSANLIEGEN

A. Als integrierender Teil der österreichischen

Schule hat der Religionsunterricht seine spezifischen

Beiträge zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben

der österreichischen Schule zu

leisten. Vor allem trifft dies für die folgenden

Bereiche zu

1. Medienerziehung

2. Politische Bildung

3. Sexualerziehung

4. Erziehung zur Partner- und Elternschaft

5. Gewissensbildung

6. Friedenserziehung

7. Erziehung zu verantworteter Haltung in

Wirtschaft, Technik, Verwaltung und Freizeit

8. Erziehung zu einem integrativen Lebensstil

B. Die religionspädagogische Zielsetzung erfordert

ua. eine besondere Beachtung der Gebetserziehung

und der liturgischen Bildung, unter

besonderer Beachtung des Kirchenjahres.

Durch sie werden nicht nur religiöse Zielsetzungen

angestrebt. Im Gebet bringt der

Mensch auch sich selbst zur Sprache. Liturgische

Bildung ermöglicht und vertieft das Feiern.

So trägt der Religionsunterricht durch

diese beiden Anliegen in spezieller Weise auch

zur allgemeinen Menschenbildung bei. Die

Verwirklichung dieses Prinzips fordert eine

gewissenhafte Durchführung der gesetzlich

möglichen schulischen religiösen Übungen

sowie das Angebot von religiösen Wochen,

Besinnungstagen, Schulentlaßtagen ua.

MINIMALLEHRPLAN - MAXIMALLEHRPLAN

Verbindliches Minimum an Lehrinhalt stellen die

Themenfelder der einzelnen Klassen dar. Diese

Themenfelder müssen in den Klassen, wo sie vorgesehen

sind, zur Sprache kommen. Das Ausmaß und

die Intensität wird durch die Situation der Schüler

(Vorwissen, Aufnahmebereitschaft u. ä.) bestimmt.

Es ist möglich, einzelne Aspekte eines Themas oder

ein Themenfeld zur Gänze im Rahmen der übrigen

Themen einzubringen.

Bei notwendigen Raffungen

(Stundenausfall durch Krankheit

u s w.) wird der Minimalplan erfüllt,

wenn jedes der Themen mindestens

im Ausmaß einer Unterrichtseinheit

zur Sprache kam. Die in diesem

Fall notwendigen Beschränkungen

müssen jedoch die Grundaussage

des Kernstoffes wahren.

Diese Beschränkung bietet dem Religionslehrer

die Möglichkeit, neben dem verpflichtenden Lehrstoff

auf andere Anliegen einzugehen, die die Schüler

bewegen oder brauchen. Dabei werden in den

meisten Fällen Inhalte aufgegriffen werden, die im

Lehrplan an anderer Stelle oder in anderem Zusammenhang

genannt sind.

Die Summe des bei den Lehrinhalten angegebenen

Kernstoffes und des Erweiterungsstoffes ergibt

einen Maximallehrplan, der zur Gänze nicht durchgeführt

werden kann. Die im Erweiterungsstoff

angegebenen Inhalte sind mögliche Erweiterungen,

aus denen der Religionslehrer je nach

Situation der Klasse eine Auswahl treffen kann.

Die beim Kernstoff angegebenen Lehrinhalte

sind nicht mit Stundenthemen identisch. Ein Teil

dieser Lehrinhalte ist für den Schüler eine Wiederholung

aus früheren Schulstufen. Der Kernstoff

umfaßt das am Ende der letzten Klasse erwartete

Wissen.

LEHRINHALTE

ICHFINDUNG IN DER BEGEGNUNG

1. SELBSTVERSTÄNDNIS, SELBSTANNAHME

(A1, B2)

Kernstoff

1. Der junge Mensch mit seinen Wünschen,

Gefühlen und Erfahrungen (A 1)

2. Das Grundbedürfnis nach Annahme durch

die anderen (A 2)

3. Der Mensch als Geschöpf (B 3)

4. Bedingungslose Annahme des Menschen

durch Gott — die Taufe als Zeichen dieser

Annahme (B 2)

Erweiterungsstoff

11. Erbanlagen und Umwelteinflüsse (A 3)

12. Bewältigung eigener Fehler und der Fehler

anderer (A 2)

13. Die Rolle des einzelnen in der Klassengemeinschaft

(A 2)

14. Metanoia und Toleranz (E 2)

15. Gebet als Hilfe zur Selbstfindung (B 3)

2. VERWIESENSEIN DES MENSCHEN AUF

DIE ANDEREN (A 2, E 2)

Kernstoff

1. Herkunft aus Familie und Gemeinschaften

(A 2)

2. Der junge Mensch in seiner Familie und in

seiner Verantwortung für andere (E 2)

3. Die „unheile Welt" — Gefahren, die aus der

Gesellschaft kommen (A 2)

4. Begegnung und Umgang mit Außenseitern

(E 2)

Erweiterungsstoff

11. Gefährdetes Selbstwertgefühl — Selbstmordgefährdung

(A 4)

12. Aggression — Bandenbildung (A 2)

13. Alte und kranke Menschen — Einsamkeit

(A 2)

14. Leben mit dem Tod — Sakrament der Krankensalbung

(B 2, D 1)

WEGWEISER ZU EINEM SINNVOLLEN

LEBEN

3. SINNANGEBOTE DER GESELLSCHAFT

(A 4)

Kernstoff

1. Kurzsichtige Bedürfnisbefriedigung durch

Konsum (A 2)

2. Menschsein in der Leistungsgesellschaft (E 2)

3. Freizeit — Zeit für sich selbst, für die anderen,

für Gott (E 4)

Erweiterungsstoff

11. Die Fragwürdigkeit von Patentrezepten

(A4)

12. Leistungsdruck als Wirtschaftsideologie

(A 4)

13. Konstruktive und destruktive Formen des

Aussteigertums (A 4)

14. Christliche Gestaltung des Sonntags (D 3)

4. SINNFINDUNG IM GLAUBEN (B 4)

Kernstoff

1. Zusammenhang von Gottesglaube und Sinnsuche

(A 4)

2. Lebensführung und Lebensziele in den Weltreligionen

(B 4)

3. Halt und Geborgenheit im christlichen Vatergott

(C 4)

4. Christlicher Glaubensvollzug und christliche

Feste (D 2)

5. Die Feier der Eucharistie (B 4, D 2)

Erweiterungsstoff

11. Christliche Deutung der Frage nach dem

Sinn von Leiden und Tod (B 4)

12. Die Sinnzusage Gottes in Jesus Christus als

Grund und Erfüllung menschlicher Hoffnung

(B 4)

13. Aufbau und Elemente der Meßfeier (D 2)

14. Vaterbild und Gottesbild (A 2)

JESUS, DER CHRISTUS FÜR UNS

5. JESUS VON NAZARET (A 2, C 2)

Kernstoff

1. Jesus in seiner Zeit und Umwelt (A 2)

2. Jesu Botschaft in Leben, Wort und Tat (C 2)

3. Die Schriften des Neuen Testaments als Glaubenszeugnis

der Urgemeinde (C 2)

Erweiterungsstoff

11. Außerbiblische Zeugnisse für die Existenz

Jesu (A 2)

12. Jesus im Konflikt mit den Menschen und

Institutionen seiner Zeit (C 2)

13. Der Mensch Jesus in Versuchung, Angst und

Trauer (C 1)

6. BEGEGNUNG MIT JESUS CHRISTUS (C 4)

Kernstoff

1. Tod und Auferstehung Jesu — Konsequenz

seiner Botschaft und Heilszusage Gottes (B 4,

C 4)

2. Jesus als Leitbild für die Beziehung zu Gott

und Mensch (B 2, E 2)

3. Begegnung mit Christus in Gebet und

Gemeinde (E 2)

Erweiterungsstoff

11. Jesu Predigt und Wunder (C 3)

12. Das Kreuz als Konsequenz der Liebe (B 4)

13. Sakramente — Zeichen der Begegnung mit

Christus (B 2)

14. Meditationsformen (D 3)

ALS CHRIST LEBEN

7. VERWIRKLICHUNG DES PERSÖNLICHEN

GLAUBENS (E 2)

Kernstoff

1. Die Bergpredigt als Maßstab für ein Leben als

Christ (C 2, E 2)

2. Versagen — Umkehr — Versöhnung (B 2,

3. Das Liebesgebot als Norm des christlichen

Gewissens (E 3)

4. Der Dekalog — Wegweiser in die Freiheit

(C 2)

Erweiterungsstoff

11. Die Menschenrechte (E 2)

12. Heilige und Namenspatrone (D 2)

13. Das Sakrament der Buße (B 2)

8. KIRCHE - DIE LEBENDIGE GEMEINDE

(D 2)

Kernstoff

1. Struktur und Organisation der Kirche (D 2)

2. Gemeinsames Priestertum — Firmung als

Sakrament der Beauftragung — Das 'Weihesakrament

(B 3, E 2)

3. Die Evangelischen Räte (C 2, D 4)

4. Das wandernde Gottesvolk — Salz der Erde,

Licht der Welt (D 2)

Erweiterungsstoff

11. Die Kirchengebote (D 2)

12. Tugenden und Gaben des Heiligen Geistes

(B 3, E 2)

13. Orden als besondere Art christlicher Lebensführung

(D 2)

14. Getrennte Kirchen — Ökumene (D 4)

ENTWURF EINER ZUKUNFT

9. BLICK IN DIE ZUKUNFT DES PERSÖNLICHEN

LEBENS (E 3)

Kernstoff

1. Persönliche Glücksvorstellungen und Lebenswerte

(A 4)

2. Der junge Mensch in seiner Geschlechtlichkeit

(A 1)

3. Voraussetzungen für partnerschaftliche

Beziehungen (E 2)

4. Ehe und Familie (E 2)

5. Das Sakrament der Ehe (B 2, D 2)

Erweiterungsstoff

11. Gestörte Familien — Scheidung, Trennung,

Annullierung (A 2)

12. Formen der Zärtlichkeit — das Miteinander-

Umgehen (E 2)

13. Beruf und Familie (E 2)

14. Verantwortete Elternschaft (A 4)

15. Materieller Besitz und geglücktes Leben

(A 4)

10. BLICK IN DIE ZUKUNFT VON GESELLSCHAFT

UND WELT (E 4)

Kernstoff

1. Sinnverwirklichung und Pflichterfüllung in

Arbeit und Beruf (E 4)

2. Die Verantwortung des einzelnen für die

Schöpfung (E 3)

3. Friede als Anliegen und Aufgabe aller Menschen

(E 3)

4. Als Christ leben und glauben: Credo und

Kurzformeln des Glaubens (E 3)

Erweiterungsstoff

11. Menschenwürde am Arbeitsplatz (E 2)

12. Wege gewaltfreier Konfliktbewältigung

(E 2)

13. Emanzipation (A 2)

14. Kirche, Staat und Parteien (A 2)"

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