149. Bekanntmachung: Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Polytechnischen Lehrgängen
Gesetzestext (1 Artikel)
Gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes,
BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-
Novelle 1962, BGBl.
Nr. 243, wird der folgende von der Katholischen
Kirche erlassene Lehrplan für den katholischen
Religionsunterricht bekanntgemacht, der an die
Stelle des in der Anlage zur Verordnung des Bundesministers
für Unterricht und Kunst über den
Lehrplan des Polytechnischen Lehrgangs, BGBl.
Nr. 301/1981, im vierten Teil lit. a bekanntgemachten
Lehrplanes für den katholischen Religionsunterricht
tritt
„a) Katholischer Religionsunterricht
DAS GRUNDKONZEPT DES LEHRPLANES
Zu den Kennzeichen der neuen Lehrpläne zählt
es, daß keines der Schuljahre allein unter dem
Gesichtspunkt einer einzigen theologischen Disziplin
konzipiert ist.
Der Lehrplan baut auf Catechesi tradendae und
auf dem Österreichischen Katechetischen Direktorium
auf. Gemeinsam ist dem Konzept für allgemeinbildende
höhere Schulen, berufsbildende
höhere Schulen und berufsbildende mittlere Schulen,
daß
a) jedes Thema sowohl einem theologischen wie
auch einem anthropologischen Richtziel
zugeordnet wird (= Wahrung der Treue zu
Gott und Treue zum Menschen, Catechesi
tradendae Nr. 55);
b) die theologischen, anthropologischen und
schulisch-didaktischen Unterrichtsprinzipien
und Erziehungsaufgaben das Strukturprinzip
bestimmen;
c) der Lehrstoff in Themenfelder gegliedert
wird, die je nach Situation der Klasse intensiver
oder mehr kursorisch behandelt werden
können;
d) die Lehrinhalte in Kernstoff und Erweiterungsstoff
differenziert werden;
e) zentrale Anliegen in jedem Jahr aufscheinen,
wobei diese zentralen Anliegen zugleich die
Grundintentionen der Richtziele darstellen.
BILDUNGSZIELE UND LEHRAUFGABEN
Der Religionsunterricht soll
— dem gläubigen Schüler helfen, sich
bewußter für seinen Glauben zu entscheiden;
— dem suchenden und im Glauben
angefochtenen Schüler die Möglichkeit
bieten, die Antworten der Kirche auf
seine Fragen kennenzulernen und sich mit
ihnen auseinanderzusetzen;
— dem sich als ungläubig betrachtenden
Schüler Gelegenheit geben,
den eigenen Standort klarer zu erkennen
oder auch zu revidieren.
Er hat die Frage nach Gott, Welt und Leben zu
wecken, zu reflektieren und dabei die Antwort aus
Offenbarung und Kirche verstehbar zu machen. Er
hat insbesondere mit der Wirklichkeit des Glaubens
und der Botschaft, die ihm zugrunde liegt, vertraut
zu machen. Darüber hinaus muß er in Auseinandersetzung
mit anderen Weltanschauungen und
Ideologien zur persönlichen Entscheidung befähigen
und zugleich Verständnis und Toleranz wecken.
Schließlich soll er als sein höchstes, wenn auch
oft eingeschränktes Ziel versuchen, die Schüler
zum christlichen Leben zu motivieren und aus dem
Glauben zum verantwortlichen Handeln in Kirche
und Gesellschaft ermutigen. (Österreichisches
Katechetisches Direktorium, Seite 23 mit Quellenhinweis).
Aus diesen Aufgaben ergeben sich folgende
theologische (A—E) und anthropologische
(1—4) Richtziele
Der Religionsunterricht soll mitwirken an der
Befähigung des Schülers,
A. Welt und Mensch (im Lichte des Glaubens und
der gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisse)
zu deuten;
B. das befreiende Handeln Gottes für die Menschen
und mit den Menschen zu sehen und
anzuerkennen;
C. die Bibel als Zeugnis des befreienden Handelns
Gottes für die Menschen und mit den Menschen
zu sehen und anzuerkennen;
D. Inkulturation als Wesensmerkmal des christlichen
Glaubens zu erfassen und zu verwirklichen;
E. aus christlicher Verantwortung heraus zu handeln.
Der Religionsunterricht soll mitwirken an der
Befähigung des Schülers
1. sich selbst zu verstehen und anzunehmen;
2. sich mit allen Menschen solidarisch zu sehen;
3. sich im Kosmos als abhängig und mitgestaltend
zu bejahen;
4. in den Grunderfahrungen und Grundbedürfnissen
die Sinnfrage wahrzunehmen.
Die Themen sind jeweils sowohl unter dem theologischen
wie auch unter dem anthropologischen
Gesichtspunkt zu behandeln.
Hinweise auf die Richtziele, denen ein Inhalt
schwerpunktmäßig zuzuordnen ist, geben die
Klammerausdrücke nach den Themen und Inhalten.
UNTERRICHTSPRINZIPIEN UND ERZIEHUNGSANLIEGEN
(Didaktische Grundsätze)
Grundsätzlich gelten dieselben Unterrichtsprinzipien,
die für die jeweilige Schultype Geltung
haben. Der Religionsunterricht in der Schule ist,
wie jeder andere Unterricht, nicht nur kognitive
Wissensvermittlung. Er partizipiert an den Erziehungsaufgaben,
die der österreichischen Schule
gestellt sind (§ 2 SchOG). Im besonderen nimmt er
diese Aufgabe durch Beachtung der folgenden speziellen
Unterrichtsprinzipien und Erziehungs- bzw.
Bildungsaufgaben wahr.
I. THEOLOGISCHE UNTERRICHTSPRINZIPIEN
1. Das Prinzip der doppelten Treue zu Gott und
zum Menschen in ihrer unaufhebbaren Spannung
Es wird verwirklicht durch die Zuordnung
jedes Themas sowohl zu einem theologisch
wie auch zu einem anthropologisch begründeten
Richtziel.
2. Das Prinzip der inkarnatorischen Grundstruktur
des christlichen Glaubens
Im Zentrum des Religionsunterrichtes steht
die Person und das Anliegen Jesu Christi
(Christozentrik). Daraus ergibt sich, daß der
Glaube zu sehen ist als personale Beziehung
und nicht nur als die Kenntnis einer mehr
oder minder großen Summe von Einzelwahrheiten
(vgl. Catechesi tradendae 5—9). In
Person und Werk Jesu Christi findet sich alles
aufgenommen und angenommen, was gut ist
im Bereich der irdischen Wirklichkeiten. Person
und Werk Jesu Christi sind auch nicht nur
ein der Vergangenheit angehörendes Ereignis,
sondern lebendige und fortwirkende Gegenwart.
Die Gemeinschaft der Glaubenden, in
der diese Wirklichkeit Christi anwesend
bleibt, ist somit Bezugswirklichkeit des Religionsunterrichtes
(Ekklesiozentrik). Inkulturation
des Christentums durch Aufnahme
alles Wertvollen in den christlichen Lebensvollzug
und das Einbringen des Geistes Christi
in alle Lebensbereiche des einzelnen, der
Gemeinschaften, Völker und Kulturen zeigen
sich so als Grundanliegen, für die der Schüler
sensibilisiert werden soll.
3. Das Prinzip der eschatologischen Dimension
Die in allen menschlichen und christlichen
Lebenswirklichkeiten und Wahrheiten enthaltene
eschatologische Dimension ist in jedem
Themenkreis enthalten. Sie darf daher auch
nicht auf jene Themenfelder beschränkt werden,
wo sie schwerpunktmäßig behandelt
wird.
4. Christliche Grundhaltungen als Antwort und
Nachahmung der Liebe Gottes zur Welt
Alle Themen sollten unter diesem Gesichtspunkt
unterrichtet werden. Er besagt, daß
Liebe Motor und Motiv christlichen Handelns
ist und daß jedem menschlichen Handeln in
Liebe das Liebesangebot Gottes zuvorgeht.
5. Das Prinzip der ökumenischen Dimension
Die Katechese darf von dieser ökumenischen
Dimension nicht absehen; denn alle Gläubigen
sind aufgerufen, sich je nach ihrer Fähigkeit
und Stellung in der Kirche in die Bewegung
zur Einheit hin einzureihen. (Catechesi
tradendae 32).
6. Das Prinzip der Integration der Einzelthemen
in eine Gesamtschau
Der Religionsunterricht muß anstreben, daß
die Einzelkenntnisse, die er vermittelt, nicht
unverbunden im Schüler nebeneinander stehen.
Der Schüler soll sie in sein Leben, aber
auch in eine der Hierarchie der Wahrheiten
(Oek. 11) entsprechende Gesamtschau integrieren.
Nach Catechesi tradendae sind die
Glaubensbekenntnisse (beachte Plural!)
geglückte Synthesen einer solchen Gesamtschau.
Die in den Glaubensbekenntnissen
gegebenen Formulierungen der Glaubensinhalte
sind gleichsam das Gefäß, in das der
Schüler die Erfahrung und Erkenntnis dieser
Glaubensinhalte einbringen und festhalten
kann. Die Systematik der Glaubensbekenntnisse
wird dabei im Lehrplan nicht als Form
der Anordnung des Lehrstoffes oder der
Lehrgänge gesehen, sondern — der ursprünglichen
christlichen Tradition entsprechend —
als Endpunkt, in den die Einzelthemen münden.
II. ANTHROPOLOGISCHE UNTERRICHTSPRINZIPIEN
1. Das Prinzip der Beachtung der individuellen
und sozialen Beziehungen
Die Treue zum Menschen verlangt die Beachtung
der jeweiligen Reifestufe des Schülers.
Noch mehr als in anderen Unterrichtsgegenständen
muß dieses Prinzip die konkrete
Arbeit in den einzelnen Klassen bestimmen.
Es schließt nicht nur das Bemühen um einen
partnerschaftlichen Unterrichtsstil ein, es ist
auch Fundament für andere anthropologische
(zB: Schülergemäßheit) und schulisch-didaktische
(zB: Schülerselbsttätigkeit) Unterrichtsprinzipien.
2. Das Prinzip der Schülergemäßheit
Wie das gesamte katechetische Wirken der
Kirche ist auch der Religionsunterricht Dienst
am Menschen (Österreichisches Katechetisches
Direktorium 1.1). Die Beachtung des
Schülers, seiner Anliegen, Fragen, Nöte,
Sehnsüchte, seiner Bedürfnisse und seines
Bedarfes müssen daher die Arbeitsweisen und
das Ausmaß der Intensität einzelner Themen
mitbestimmen. Die Aufmerksamkeit des Religionslehrers
muß jedem einzelnen Schüler
gelten. Jeder sollte sich angesprochen fühlen
und seine Anliegen einbringen können. Der
Schüler ist nach der Bischofssynode 1977
Subjekt und nicht Objekt der Katechese.
3. Das Prinzip der Lehrergemäßheit
Aus der oben genannten Struktur des christlichen
Glaubens und aus der Tatsache, daß
Unterricht und Erziehung immer ein dialogisches
Geschehen sind, darf der Lehrer sich
nicht nur als Organisator von Lernprozessen
sehen. Er hat das Recht und die Pflicht, seine
eigene Persönlichkeit mit ihren Charismen
und Begabungen in den Religionsunterricht
einzubringen. Eine Grenze findet dieses Prinzip
in der Tatsache, daß der Religionslehrer
nicht nur seine eigene Meinung, sondern die
Lehre Christi und der Kirche zu vermitteln
hat.
4. Das Prinzip der Erfahrungsorientierung
Bei jedem Themenfeld sind die einschlägigen
Erfahrungen, die die Schüler mitbringen, aufzugreifen.
Aufgabe des Religionsunterrichtes
ist es, diese Erfahrungen auch zu deuten und
eine kritische Reflexion zu ermöglichen. Der
Religionsunterricht soll aber auch neue Erfahrungen
— vor allem auf dem Gebiet der Mitmenschlichkeit,
des Allgemein-Religiösen und
des christlichen Glaubens — vorbereiten und
ermöglichen.
5. Das Prinzip der Sprachbildung
Als geschichtliche Religion wird christlicher
Glaube in Worten und Sprachgestalten weitergegeben
und bezeugt. Viele dieser Sprachgestalten
sind nur aus dem Lebenskontext verständlich,
in dem sie ihre Ausprägung erfuhren
(vgl. Redegattungen in der Bibel, philosophische
Fachausdrücke in dogmatischen Texten).
In den Fachschulen soll der Religionsunterricht
die damit verbundenen Verstehensprobleme
bewußt machen und Hilfen zum
richtigen Verständnis anbieten. Der Verbalisierung
eigener religiöser Erfahrungen und
dem Glaubensgespräch kommen zudem
immer größere Bedeutung zu. Das Prinzip
der Sprachbildung besagt, daß bei allen Themenkreisen
diese Anliegen zu beachten sind.
6. Das Prinzip der Gesellschafts- und Berufsbezogenheit
Christlicher Glaube realisiert sich nicht nur im
privaten Bereich. Unter den gesellschaftlichen
Lebensbereichen nehmen Beruf und Arbeitswelt
einen großen Raum ein. Wo immer dies
möglich ist, soll auf einschlägige Probleme
und Fragen der Gesellschaft, der gegenwärtigen
Arbeitswelt und der künftigen Berufswelt
der Schüler Bezug genommen werden.
7. Das Prinzip des geschichtlichen Denkens
Christentum ist eine historisch gewordene
und wachsende Religion. Christliches Leben
schließt darum wesentlich das Gedächtnis an
das Heilswirken Gottes in der Geschichte
(Anamnese) ein.
Soweit möglich, sollten die Themen aus ihrem
Gewordensein heraus verständlich werden.
Daher können Teilabschnitte und Anliegen
der Kirchengeschichte bei anderen Themen
eingebracht werden.
Da Zukunft immer auch Herkunft ist (Heidegger),
umfaßt das Prinzip des geschichtlichen
Denkens neben dem kritischen Blick auf
die Vergangenheit immer auch den planenden
Blick auf die Zukunft.
8. Elternarbeit — Familienbezogenheit
Nach soziologischen Untersuchungen urteilen
und handeln junge Menschen gerade im
religiösen Bereich stark familienkonform
(L. A. Vaskovics). Deshalb ist bei jedem Themenfeld
auch die Familie des Schülers zu
beachten. Unter Beachtung der psychischen
Situation des jungen Menschen, seiner fortschreitenden
Selbständigkeit und seiner Religionsmündigkeit
ist eine Zusammenarbeit des
Religionsunterrichtes mit den Familien und
Eltern zu suchen. Dem jungen Menschen sollen
sowohl Hilfen zur Selbständigkeit wie
auch zur Wahrnehmung seiner Aufgaben in
der eigenen gegenwärtigen Familie und in seiner
zukünftigen Familie angeboten werden.
Bewährt haben sich gemeinsame Veranstaltungen
von Schülern und Eltern (Seminare,
Feiern, Aktionen). Die Sprechstunde und der
Elternsprechtag behalten als Mittel der Kooperation
von Religionsunterricht und Elternhaus
ihre Bedeutung und sind gewissenhaft
vorzubereiten und durchzuführen.
III. SCHULISCH-DIDAKTISCHE UNTERRICHTSPRINZIPIEN
1. Das Prinzip der Lebensnähe
Der Religionsunterricht soll vom Leben her
und zum Leben hin erziehen. Dabei sind nicht
nur das individuelle Leben des Schülers und
die Klassengemeinschaft zu sehen, sondern
die Gesamtheit des Lebens in der modernen
Welt mit ihren Strukturen, Problemen, Möglichkeiten
und Aufgaben. (vgl. auch § 2
SchOG)
2. Das Prinzip der Anschaulichkeit
Im traditionellen Verständnis fordert dieses
Unterrichtsprinzip eine konkrete Unterrichtsgestaltung,
die Einbeziehung von Veranschaulichungshilfen
u. a. m. Im Religionsunterricht
ist darüber hinaus zu beachten, daß es
neben der äußeren Anschauung, neben sinnenhaft
Faßbarem und neben der konkreten
Vorstellungswelt auch das breite Gebiet der
inneren Anschauung (Erfahrung, Meditation,
Innerlichkeit), der geistig-geistlichen Anschaulichkeit
und Veranschaulichung gibt.
Der Schüler höherer Schulstufen ist zwar zu
abstrakten Denkleistungen fähig und fordert
sie auch in vielen Bereichen. Dennoch sollte
das Anliegen des Konkreten und der Konkretisierung
auch dort ernstgenommen werden.
3. Das Prinzip der Schülerselbsttätigkeit
In allen Schulstufen hat das Lernen durch
Tun seine große Berechtigung. In der Oberstufe
fordert die zunehmende Selbständigkeit
und Selbstverantwortung und die Religionsmündigkeit
ein spezifisches Beachten dieses
Unterrichtsprinzips. Formen der Wahrung
dieses Prinzips sind nicht nur die Arbeitsweisen
und Methoden der Schülerselbsttätigkeit.
Soweit möglich sind die Schüler auch bei der
Wahl der Methoden, bei der Erarbeitung der
Themenreihung u. ä. heranzuziehen. Das
Bemühen um größtmögliche Schülerselbsttätigkeit
innerhalb des Unterrichts steht im
Dienst der Hilfe zu Selbständigkeit in Glaube
und Leben. Vom Religionslehrer erfordert die
Beachtung dieses Prinzips das Ernstnehmen
der Schüler und den damit verbundenen Takt,
aber auch das Bewußtsein, daß er nur bezeugen,
appellieren, anbieten kann, daß die letzten
religiösen und ethischen Entscheidungen
aber nicht in seine Hand gegeben sind.
4. Das Prinzip des exemplarischen und orientierenden
Lernens
Religionsunterricht kann und will nicht die
gesamte Theologie vermitteln. Unbeschadet
der Forderung nach einer Gesamtschau macht
es die Situation der Schüler und der Klassen
notwendig, das Prinzip des Exemplarischen
zu beachten. Wenn etwa am Beispiel eines
Sakramentes das Wesen der Sakramente
erschlossen wurde, kann man sich bei anderen
Sakramenten darauf beziehen. Viele Anliegen
können auf Grund der zur Verfügung stehenden
Zeit nur in exemplarischer Auswahl
behandelt werden. Die Auswahl muß immer
im Blick auf die Gesamtheit des Stoffbereiches
und die Situation des Schülers erfolgen.
Zu beachten ist, welche Einzelinhalte und
Einzelziele in der zur Verfügung stehenden
Zeit behandelt werden können. Die Auswahl
ist immer auch fachspezifisch zu rechtfertigen.
Orientierendes Lernen verhilft dem
Schüler dazu, sich in einem Thema selbst
zurechtzufinden. Es bietet Hilfen zu eigenem
Weiterdenken und Weiterlernen an.
5. Das Prinzip der Methodenvielfalt
Grundsätzlich ist jeder Religionslehrer in der
Methode frei. Die gewählte Methode muß
jedoch dem Inhalt, dem Schüler, dem Ziel
und der Lehrerpersönlichkeit adäquat sein.
Zu beachten ist der sinnvolle Einsatz verschiedener
Methoden (Abwechslung).
Dies kommt vor allem den unterschiedlichen
Persönlichkeiten bei den Schülern (vgl. visuelle,
auditive und kinästhetische Typen) entgegen.
6. Das Prinzip der Fächerverbindung und der
Kooperation
Wo immer es möglich ist, sollten Querverbindungen
und Kontakte zu den anderen Unterrichtsgegenständen
gesucht und hergestellt
werden, ohne aber das eigenständige Ziel des
Religionsunterrichtes aus dem Auge zu verlieren.
Eine spezielle Form der Kooperation ist
der fächerübergreifende Unterricht, den das
Österreichische Katechetische Direktorium
(7.9.) nachhaltig empfiehlt.
7. Das Prinzip der Festigung des Unterrichts- und
Erziehungsertrages
Neben der Motivation und der Anleitung zur
eigenen außerschulischen Arbeit des Schülers
dienen diesem Anliegen Wiederholungen und
das Prinzip der Themenwiederkehr: Zentrale
Anliegen kehren unter unterschiedlichem
Aspekt in mehreren Schuljahren wieder.
IV. ERZIEHUNGSANLIEGEN
A. Als integrierender Teil der österreichischen
Schule hat der Religionsunterricht seine spezifischen
Beiträge zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben
der österreichischen Schule zu
leisten. Vor allem trifft dies für die folgenden
Bereiche zu
1. Medienerziehung
2. Politische Bildung
3. Sexualerziehung
4. Erziehung zur Partner- und Elternschaft
5. Gewissensbildung
6. Friedenserziehung
7. Erziehung zu verantworteter Haltung in
Wirtschaft, Technik, Verwaltung und Freizeit
8. Erziehung zu einem integrativen Lebensstil
B. Die religionspädagogische Zielsetzung erfordert
ua. eine besondere Beachtung der Gebetserziehung
und der liturgischen Bildung, unter
besonderer Beachtung des Kirchenjahres.
Durch sie werden nicht nur religiöse Zielsetzungen
angestrebt. Im Gebet bringt der
Mensch auch sich selbst zur Sprache. Liturgische
Bildung ermöglicht und vertieft das Feiern.
So trägt der Religionsunterricht durch
diese beiden Anliegen in spezieller Weise auch
zur allgemeinen Menschenbildung bei. Die
Verwirklichung dieses Prinzips fordert eine
gewissenhafte Durchführung der gesetzlich
möglichen schulischen religiösen Übungen
sowie das Angebot von religiösen Wochen,
Besinnungstagen, Schulentlaßtagen ua.
MINIMALLEHRPLAN - MAXIMALLEHRPLAN
Verbindliches Minimum an Lehrinhalt stellen die
Themenfelder der einzelnen Klassen dar. Diese
Themenfelder müssen in den Klassen, wo sie vorgesehen
sind, zur Sprache kommen. Das Ausmaß und
die Intensität wird durch die Situation der Schüler
(Vorwissen, Aufnahmebereitschaft u. ä.) bestimmt.
Es ist möglich, einzelne Aspekte eines Themas oder
ein Themenfeld zur Gänze im Rahmen der übrigen
Themen einzubringen.
Bei notwendigen Raffungen
(Stundenausfall durch Krankheit
u s w.) wird der Minimalplan erfüllt,
wenn jedes der Themen mindestens
im Ausmaß einer Unterrichtseinheit
zur Sprache kam. Die in diesem
Fall notwendigen Beschränkungen
müssen jedoch die Grundaussage
des Kernstoffes wahren.
Diese Beschränkung bietet dem Religionslehrer
die Möglichkeit, neben dem verpflichtenden Lehrstoff
auf andere Anliegen einzugehen, die die Schüler
bewegen oder brauchen. Dabei werden in den
meisten Fällen Inhalte aufgegriffen werden, die im
Lehrplan an anderer Stelle oder in anderem Zusammenhang
genannt sind.
Die Summe des bei den Lehrinhalten angegebenen
Kernstoffes und des Erweiterungsstoffes ergibt
einen Maximallehrplan, der zur Gänze nicht durchgeführt
werden kann. Die im Erweiterungsstoff
angegebenen Inhalte sind mögliche Erweiterungen,
aus denen der Religionslehrer je nach
Situation der Klasse eine Auswahl treffen kann.
Die beim Kernstoff angegebenen Lehrinhalte
sind nicht mit Stundenthemen identisch. Ein Teil
dieser Lehrinhalte ist für den Schüler eine Wiederholung
aus früheren Schulstufen. Der Kernstoff
umfaßt das am Ende der letzten Klasse erwartete
Wissen.
LEHRINHALTE
ICHFINDUNG IN DER BEGEGNUNG
1. SELBSTVERSTÄNDNIS, SELBSTANNAHME
(A1, B2)
Kernstoff
1. Der junge Mensch mit seinen Wünschen,
Gefühlen und Erfahrungen (A 1)
2. Das Grundbedürfnis nach Annahme durch
die anderen (A 2)
3. Der Mensch als Geschöpf (B 3)
4. Bedingungslose Annahme des Menschen
durch Gott — die Taufe als Zeichen dieser
Annahme (B 2)
Erweiterungsstoff
11. Erbanlagen und Umwelteinflüsse (A 3)
12. Bewältigung eigener Fehler und der Fehler
anderer (A 2)
13. Die Rolle des einzelnen in der Klassengemeinschaft
(A 2)
14. Metanoia und Toleranz (E 2)
15. Gebet als Hilfe zur Selbstfindung (B 3)
2. VERWIESENSEIN DES MENSCHEN AUF
DIE ANDEREN (A 2, E 2)
Kernstoff
1. Herkunft aus Familie und Gemeinschaften
(A 2)
2. Der junge Mensch in seiner Familie und in
seiner Verantwortung für andere (E 2)
3. Die „unheile Welt" — Gefahren, die aus der
Gesellschaft kommen (A 2)
4. Begegnung und Umgang mit Außenseitern
(E 2)
Erweiterungsstoff
11. Gefährdetes Selbstwertgefühl — Selbstmordgefährdung
(A 4)
12. Aggression — Bandenbildung (A 2)
13. Alte und kranke Menschen — Einsamkeit
(A 2)
14. Leben mit dem Tod — Sakrament der Krankensalbung
(B 2, D 1)
WEGWEISER ZU EINEM SINNVOLLEN
LEBEN
3. SINNANGEBOTE DER GESELLSCHAFT
(A 4)
Kernstoff
1. Kurzsichtige Bedürfnisbefriedigung durch
Konsum (A 2)
2. Menschsein in der Leistungsgesellschaft (E 2)
3. Freizeit — Zeit für sich selbst, für die anderen,
für Gott (E 4)
Erweiterungsstoff
11. Die Fragwürdigkeit von Patentrezepten
(A4)
12. Leistungsdruck als Wirtschaftsideologie
(A 4)
13. Konstruktive und destruktive Formen des
Aussteigertums (A 4)
14. Christliche Gestaltung des Sonntags (D 3)
4. SINNFINDUNG IM GLAUBEN (B 4)
Kernstoff
1. Zusammenhang von Gottesglaube und Sinnsuche
(A 4)
2. Lebensführung und Lebensziele in den Weltreligionen
(B 4)
3. Halt und Geborgenheit im christlichen Vatergott
(C 4)
4. Christlicher Glaubensvollzug und christliche
Feste (D 2)
5. Die Feier der Eucharistie (B 4, D 2)
Erweiterungsstoff
11. Christliche Deutung der Frage nach dem
Sinn von Leiden und Tod (B 4)
12. Die Sinnzusage Gottes in Jesus Christus als
Grund und Erfüllung menschlicher Hoffnung
(B 4)
13. Aufbau und Elemente der Meßfeier (D 2)
14. Vaterbild und Gottesbild (A 2)
JESUS, DER CHRISTUS FÜR UNS
5. JESUS VON NAZARET (A 2, C 2)
Kernstoff
1. Jesus in seiner Zeit und Umwelt (A 2)
2. Jesu Botschaft in Leben, Wort und Tat (C 2)
3. Die Schriften des Neuen Testaments als Glaubenszeugnis
der Urgemeinde (C 2)
Erweiterungsstoff
11. Außerbiblische Zeugnisse für die Existenz
Jesu (A 2)
12. Jesus im Konflikt mit den Menschen und
Institutionen seiner Zeit (C 2)
13. Der Mensch Jesus in Versuchung, Angst und
Trauer (C 1)
6. BEGEGNUNG MIT JESUS CHRISTUS (C 4)
Kernstoff
1. Tod und Auferstehung Jesu — Konsequenz
seiner Botschaft und Heilszusage Gottes (B 4,
C 4)
2. Jesus als Leitbild für die Beziehung zu Gott
und Mensch (B 2, E 2)
3. Begegnung mit Christus in Gebet und
Gemeinde (E 2)
Erweiterungsstoff
11. Jesu Predigt und Wunder (C 3)
12. Das Kreuz als Konsequenz der Liebe (B 4)
13. Sakramente — Zeichen der Begegnung mit
Christus (B 2)
14. Meditationsformen (D 3)
ALS CHRIST LEBEN
7. VERWIRKLICHUNG DES PERSÖNLICHEN
GLAUBENS (E 2)
Kernstoff
1. Die Bergpredigt als Maßstab für ein Leben als
Christ (C 2, E 2)
2. Versagen — Umkehr — Versöhnung (B 2,
3. Das Liebesgebot als Norm des christlichen
Gewissens (E 3)
4. Der Dekalog — Wegweiser in die Freiheit
(C 2)
Erweiterungsstoff
11. Die Menschenrechte (E 2)
12. Heilige und Namenspatrone (D 2)
13. Das Sakrament der Buße (B 2)
8. KIRCHE - DIE LEBENDIGE GEMEINDE
(D 2)
Kernstoff
1. Struktur und Organisation der Kirche (D 2)
2. Gemeinsames Priestertum — Firmung als
Sakrament der Beauftragung — Das 'Weihesakrament
(B 3, E 2)
3. Die Evangelischen Räte (C 2, D 4)
4. Das wandernde Gottesvolk — Salz der Erde,
Licht der Welt (D 2)
Erweiterungsstoff
11. Die Kirchengebote (D 2)
12. Tugenden und Gaben des Heiligen Geistes
(B 3, E 2)
13. Orden als besondere Art christlicher Lebensführung
(D 2)
14. Getrennte Kirchen — Ökumene (D 4)
ENTWURF EINER ZUKUNFT
9. BLICK IN DIE ZUKUNFT DES PERSÖNLICHEN
LEBENS (E 3)
Kernstoff
1. Persönliche Glücksvorstellungen und Lebenswerte
(A 4)
2. Der junge Mensch in seiner Geschlechtlichkeit
(A 1)
3. Voraussetzungen für partnerschaftliche
Beziehungen (E 2)
4. Ehe und Familie (E 2)
5. Das Sakrament der Ehe (B 2, D 2)
Erweiterungsstoff
11. Gestörte Familien — Scheidung, Trennung,
Annullierung (A 2)
12. Formen der Zärtlichkeit — das Miteinander-
Umgehen (E 2)
13. Beruf und Familie (E 2)
14. Verantwortete Elternschaft (A 4)
15. Materieller Besitz und geglücktes Leben
(A 4)
10. BLICK IN DIE ZUKUNFT VON GESELLSCHAFT
UND WELT (E 4)
Kernstoff
1. Sinnverwirklichung und Pflichterfüllung in
Arbeit und Beruf (E 4)
2. Die Verantwortung des einzelnen für die
Schöpfung (E 3)
3. Friede als Anliegen und Aufgabe aller Menschen
(E 3)
4. Als Christ leben und glauben: Credo und
Kurzformeln des Glaubens (E 3)
Erweiterungsstoff
11. Menschenwürde am Arbeitsplatz (E 2)
12. Wege gewaltfreier Konfliktbewältigung
(E 2)
13. Emanzipation (A 2)
14. Kirche, Staat und Parteien (A 2)"