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149_1986 AT

149. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Ursprungszeugnispflicht bei der Ein- oder Ausfuhr von Kaffee

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 149. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Ursprungszeugnispflicht bei der Ein- oder Ausfuhr von Kaffee

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes

1984, BGBl. Nr. 184, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 27. September

1983, BGBl. Nr. 487, über die Ursprungszeugnispflicht

bei der Ein- oder Ausfuhr von Kaffee, in der

Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 160/1985

und BGBl. Nr. 411/1985 ist aufgehoben.

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