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149_1968 AT

149. Verordnung: Umlegung von Teilen der Voralpen Straße im Bereich der Gemeinden Dorf Seitenstetten, St. Michael am Bruckbach, Weistrach, Haidershofen und Behamberg auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 149. Verordnung: Umlegung von Teilen der Voralpen Straße im Bereich der Gemeinden Dorf Seitenstetten, St. Michael am Bruckbach, Weistrach, Haidershofen und Behamberg auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Die Straßenteilstücke der Voralpen Straße im

Bereich der Gemeinden Dorf Seitenstetten, St.

Michael am Bruckbach, Weistrach, Haidershofen

und Behamberg von

km 14,276 (alt) bis km 14,820 (alt),

km 21,733 (alt) bis km 21,955 (alt),

km 23,145 (alt) bis km 23,329 (alt),

km 24,455 (alt) bis km 24,815 (alt),

km 24,840 (alt) bis km 24,950 (alt)

werden auf die neu hergestellten Straßenteilstücke

umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke als

Bundesstraße aufgelassen.

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