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149_1953 AT

149. Verordnung: Abänderung der Hochschülerschafts-Wahlordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 149. Verordnung: Abänderung der Hochschülerschafts-Wahlordnung.

Auf Grund des § 24 des Hochschülerschaftsgesetzes,

BGBl. Nr. 174/1950, wird verordnet

Der § 4 Abs. 2 der Hochschülerschafts-Wahlordnung,

BGBl. Nr. 222/1950, wird folgendermaßen

ergänzt

„h) Akademie für Musik und Darstellende

Kunst „Mozarteum" 7".

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