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149_1947 AT

149. Bundesgesetz: Abänderung des Zollüberleitungsgesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 149. Bundesgesetz: Abänderung des Zollüberleitungsgesetzes.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Bundesgesetz vom 18. Juni 1946, B. G. Bl.

Nr. 127, über die Wiederinkraftsetzung der

österreichischen Rechtsvorschriften auf dem Gebiete

der Zölle (Zollüberleitungsgesetz) wird abgeändert

wie folgt

In § 5 ist die Zahl „1947" durch die Zahl

„1948" zu ersetzen.

Artikel II.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes,

das am 30. Juni 1947 in Kraft tritt, ist das Bundesministerium

für Finanzen im Einvernehmen

mit den beteiligten Bundesministerien betraut.

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