148_1996
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148. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Geltung von Strafurteilen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 148. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Geltung von Strafurteilen
1996_148_0 148. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Geltung von Strafurteilen
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Spanien am 15. Februar 1996 den anläßlich
der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die internationale
Geltung von Strafurteilen (BGBl. Nr. 249/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl.
Nr. 75/1995) erklärten Vorbehalt Kundgemacht in BGBl. Nr. 75/1995 wie folgt abgeändert
„d) die Vollstreckung von Sanktionen, die in Abwesenheit erlassen wurden, abzulehnen.“