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148_1996 AT

148. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Geltung von Strafurteilen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 148. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Geltung von Strafurteilen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Spanien am 15. Februar 1996 den anläßlich

der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die internationale

Geltung von Strafurteilen (BGBl. Nr. 249/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl.

Nr. 75/1995) erklärten Vorbehalt Kundgemacht in BGBl. Nr. 75/1995 wie folgt abgeändert

„d) die Vollstreckung von Sanktionen, die in Abwesenheit erlassen wurden, abzulehnen.“

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