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148_1978 AT

148. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 148. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird

Auf Grund des § 100 des Kartellgesetzes, BGBl.

Nr. 460/1972, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für

Handel, Gewerbe und Industrie vom 14. Dezember

1972, BGBl. Nr. 499, mit der die Herausgabe

von Preisempfehlungen untersagt wird, zuletzt

geändert durch die Verordnung BGBl.

Nr. 471/1977, wird wie folgt geändert

§ 3 hat zu lauten

„§ 3. Diese Verordnung verliert mit 31. März

1979 ihre Wirksamkeit."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 31. März 1978 in

Kraft.

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