148_1978
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148. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 148. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
1978_148_0 148. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
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Auf Grund des § 100 des Kartellgesetzes, BGBl.
Nr. 460/1972, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für
Handel, Gewerbe und Industrie vom 14. Dezember
1972, BGBl. Nr. 499, mit der die Herausgabe
von Preisempfehlungen untersagt wird, zuletzt
geändert durch die Verordnung BGBl.
Nr. 471/1977, wird wie folgt geändert
§ 3 hat zu lauten
„§ 3. Diese Verordnung verliert mit 31. März
1979 ihre Wirksamkeit."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 31. März 1978 in
Kraft.